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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Dr. Christoph Mecking zur Vergütung im Stiftungswesen

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (03/2010)

Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei und selbstständiger Stiftungsberater, ist seit Anfang 2005 geschäftsführender Gesellschafter des 1990 gegründeten Instituts für Stiftungsberatung, das Mäzene und gemeinnützige Organisationen unterstützt, sowie Chefredakteur des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring. Nach einigen Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Lerke Osterloh (Professur für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Trier, heute Bundesverfassungsrichterin) war er 1994 als Berater und Syndikus im Stiftungszentrum des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft in Essen angestellt, 1997 zum Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und 1998 zusätzlich der Deutschen StiftungsAkademie (DSA) in Berlin berufen worden. Aus seinen zahlreichen Publikationen kann die erste empirische Studie zur „Vergütung haupt- und ehrenamtlicher Führungskräfte in Stiftungen“ herausgehoben werden. Dr. Mecking ist Mitglied in verschiedenen Stiftungsorganen sowie Lehrbeauftragter und Prüfer u.a. an der DSA, European Business School und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Er wurde in den Jahren 2005 und 2009 für herausragende Beratungsqualität mit der Goldenen Pyramide im Spezialreport “Die Elite der Stiftungsexperten” und 2006 im Spezialreport “Die Elite der Erbschaftsoptimierer im deutschsprachigen Raum” ausgezeichnet, herausgegeben von DIE WELT / WELT AM SONNTAG bzw. dem HANDELSBLATT. Er ist Mitglied des Bündnisses für Gemeinnützigkeit der Spitzenverbände des Dritten Sektors.

 

c.mecking(at)stiftungsberatung.de

www.stiftungsberatung.de

www.kanzlei-mecking.de

www.stiftung-sponsoring.de

 

Lieber Herr Dr. Mecking, die Zulässigkeit der Vergütung von Organmitgliedern gemeinnütziger Organisationen wird in jüngerer Zeit heftig diskutiert. Können Sie uns die Lage kurz schildern?

Die Frage der Vergütung ist nicht nur im unternehmerischen Bereich heikel. Gerade im gemeinnützigen Bereich zeigen sich moralische, inhaltliche, aber auch formalrechtliche Problemlagen. So wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 in § 3 Nr. 26a EStG ein neuer Steuerfreibetrag in Höhe von jährlich 500 € für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft eingeführt. Organisationen des Dritten Sektors haben diese sog. Ehrenamtspauschale zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder ihres Vorstands zu zahlen. Das Bundesfinanzministerium, das BMF, hat diese Handhabung inzwischen jedoch mehrfach für pflichtwidrig erklärt, wenn die Satzung eine Ehrenamtlichkeit des Vorstandes vorsieht. Für Vereine hat es unter Hinweis auf die zivilrechtlichen Vorschriften sogar festgestellt, dass die Satzung ausdrücklich die Bezahlung des Vorstandes erlauben muss. Mit Schreiben vom 14.10.2009 liegt nun die inzwischen vierte Verwaltungsanweisung zur sog. Ehrenamtspauschale vor. Die Unsicherheit insbesondere bei Stiftungen, für die die Anweisungen des BMF erst ausgelegt werden müssen, ist groß.

 

Was ist denn der rechtliche Hintergrund?

Folgende Paragraphenkette gilt auch für Stiftungen: § 86 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist für das Stiftungsrecht auf den vereinsrechtlichen § 27 Abs. 3 BGB, der wiederum das Auftragsrecht der §§ 664-670 BGB für anwendbar erklärt. Wegen dieser gesetzlichen Anordnung sind die Organmitglieder grundsätzlich nach Auftragsrecht für die Stiftung tätig. Nach § 662 BGB haben sie die Geschäfte der Stiftung unentgeltlich zu besorgen. Die Organmitglieder können zwar nach § 670 BGB den Ersatz ihrer Auslagen und Aufwendungen, aber keine Entschädigung für die eingesetzte Arbeitszeit und –kraft erhalten. Eine Vergütung - auch abgewickelt als Aufwandsspende - verstößt danach auch steuerlich gegen die Vermögensbetreuungspflicht und gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 AO). Ein Verstoß liegt ebenfalls vor, wenn ein pauschalierter Aufwandsersatz geleistet wird, die gezahlte Pauschale aber nicht den tatsächlich entstandenen und belegbaren Aufwand abdeckt oder die Ausgaben mit der Tätigkeit für die Organisation nicht typischerweise verbunden sind und üblicherweise ohne Einzelnachweis erstattet werden. In der Konsequenz kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden; sogar strafrechtliche Folgen (Untreue, § 266 StGB) sind nicht ausgeschlossen. Keine Probleme entstehen aber, wenn für das Stiftungsmanagement eine Geschäftsführung eingestellt wird - diese kann für ihre Arbeit regulär vergütet werden. Die Frage ist hier nur, wie eine angemessene Vergütung bestimmt werden kann.

 

Sie haben gemeinsam mit Frau Professorin Sandberg von der HTW Berlin eine wissenschaftliche Studie zur Vergütung von Führungskräften in gemeinnützigen Organisationen veröffentlicht, die immer noch die erste und einzige ihrer Art ist. Was hat Sie zu dieser Untersuchung bewogen?

Stiftungen bieten eine interessante Herausforderung für junge Führungskräfte in Deutschland, deren Interessen jenseits von staatlich oder gewerblich geprägten Arbeitverhältnissen liegen, weil sie das besondere gemeinwohlorientierte Anliegen reizt. Seit einiger Zeit entwickelt sich hier ein Personalmarkt. Die Führungskräfte kommen nicht mehr nur von außen, sie wechseln auch innerhalb des Stiftungswesens. Wir beobachten allerdings ebenfalls, dass die Instrumente der Personalentwicklung sehr stark vernachlässigt werden. Im Personalwesen der Stiftungen und bei den Vergütungen herrscht eine besonders große Intransparenz. Nun gibt es in Deutschland eine große Vielfalt von Stiftungen, das Stiftungswesen ist sehr heterogen. Wir wollten mit unserer Studie Licht in dieses Dunkel bringen und auf Grundlage einer empirischen Untersuchung erste Aussagen erarbeiten, die auch für die Praxis des Stiftungswesens von Nutzen und Interesse sein können. Gerade die angesprochene Angemessenheit von Vergütungen in Stiftungen bietet Anlass für Diskussionen und Unsicherheiten im Sektor. Hier sollte die Untersuchung eine Unterstützung darstellen.

 

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Studie?

Zunächst haben wir festgestellt, dass das ehrenamtliche Engagement in den Stiftungen immer noch den größten Anteil ausmacht. 90 % aller Führungskräfte, also Vorstände und Geschäftsführer in Stiftungen, sind zumindest überwiegend ehrenamtlich tätig. Für das hauptamtliche Element haben wir feststellen können, dass die Führungskräfte häufig überqualifiziert oder besser qualifiziert sind als auf vergleichbaren Positionen in Wirtschaft und Staat. Die Vergütungsniveaus hingegen liegen niedriger.

 

Warum hat das Ehrenamt bei der Stiftungsarbeit eine so übergeordnete Bedeutung?

Im Grunde ist das Ehrenamt für das Stiftungswesen noch immer prägend. Auch wenn Stiftungen in der öffentlichen Meinung einen Ruf von Leistungsfähigkeit und Stabilität genießen, sind doch sehr viele Stiftungen finanziell recht bescheiden ausgestattet. Ohne ehernamtliches  Engagement könnten Sie ihrer Zielsetzung nicht gerecht werden, ihre Aufgaben in Kunst und Kultur, im Sozialwesen, im Umweltschutz oder in anderen gemeinnützigen Bereichen nicht wirksam erfüllen. Die Ehrenamtlichkeit entspricht auch dem traditionellen Leitbild des Gesetzgebers, das sich in der dargestellten Paragraphenkette verdeutlicht. Bei mittleren oder großen Stiftungen, die – etwa nach einer Erbeinsetzung durch den Stifter zunehmend entstehen – sind die Verwaltung des Vermögens, die Vertretung der Stiftungsbelange nach innen und außen sowie die Besorgung der alltäglichen Stiftungsarbeit aber mit erheblichem Aufwand und großer Verantwortung verbunden. Hier stößt reine Ehrenamtlichkeit an ihre Grenze.

 

Warum engagieren sich so viele Menschen für so wenig oder gar kein Geld?

Wir haben in der Vergütungsstudie festgestellt, dass viele Ehrenamtliche noch nicht einmal ihre Aufwendungen ersetzt bekommen - jeder zweite bekommt seine Auslagen nicht ersetzt. Das zeigt, dass über Ideen und Zeit hinaus auch noch ein zusätzlicher materieller Einsatz durch die Ehrenamtlichen gebracht wird. Dieses Ergebnis, dieser große Anteil intrinsischer Motivation bei den Ehrenamtlichen, hat uns wirklich überrascht. Letztlich empfinden die Menschen, die in Stiftungen arbeiten, diesen Arbeitsplatz und die Erfüllung der Aufgaben dort als wertvoll und Nutzen stiftend auch für ihre eigene Person und Persönlichkeit. Man muss es sich die unentgeltliche Tätigkeit aber auch leisten können.

 

Welche Modelle sind möglich, damit Engagierte einen finanziellen Ausgleich erhalten?

Auch wenn nicht in erster Linie auf Entgelt gerichtet, gehört seit jeher die Zahlung von Aufwandsentschädigungen durchaus zum allgemeinen Verständnis ehrenamtlicher Tätigkeit. Das zeigen auch die Pauschale für Übungsleiter in Sport- und Kunstvereinen, Entschädigungen für Kommunalpolitiker oder Schöffen oder das hessische Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das für Lohnfortzahlungen Haushaltsmittel im Landeshaushalt bereitstellt. Das historisch überkommene Leitbild der Unentgeltlichkeit der Organmitglieder ist in der Praxis angesichts von Vereinen und Stiftungen mit erheblicher Größe und umfangreichem Aufgabenportfolio immer häufiger verdrängt worden. Diesen Bedeutungswandel nimmt auch die erwähnte Ehrenamtspauschale auf. Häufig kommen Stiftungen ohne ein professionelles Management nicht mehr aus. Zu einer guten Stiftungspraxis kann dann auch gehören, dass Neben- oder Hauptamtlichkeit auch auf Vorstandsebene eingeführt wird – letztlich als Investition in eine nachhaltige und wirksame Stiftungsarbeit. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist auch eine gewissen Berufserfahrung und Qualifikation erforderlich – und das will honoriert werden.

 

Was muss, neben einer entsprechenden Satzung, bei der Vergütung von Organmitgliedern noch beachtet werden?

Wenn eine Tätigkeitsvergütung gezahlt werden soll, bedarf es eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Stiftung und Organmitglied. Dies ist in der Regel ein Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 611 ff., 675 BGB), der die individuellen Rechte und Pflichten regelt, die nicht schon durch die Stiftungssatzung vorgegeben sind. Dazu zählen die Höhe der Vergütung, Zusatzleistungen, Rechte und Pflichten oder auch Rentenansprüche. Die Höhe der Vergütung wird frei ausgehandelt. Die meisten Stiftungen orientieren sich dabei nicht etwa an vergleichbaren Stellen in der Privatwirtschaft, sondern an BAT oder TVöD des öffentlichen Dienstes. Ganz generell muss immer die wirtschaftliche Lage der Stiftung berücksichtigt werden. Gemeinnützige Stiftungen dürfen ihre Organmitglieder auch nicht durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Um zu wissen, was verhältnismäßig ist und was nicht, braucht es Vergleichsmöglichkeiten. Diese Möglichkeit bietet z.B. unsere Studie. Will man professionelle Arbeitskräfte in seiner Stiftung haben, muss man auch eine angemessene Vergütung zahlen. Gute Arbeit will eben, egal in welcher „Branche“, immer auch bezahlt werden. Bisher entspricht die Vergütung im Stiftungswesen aber noch viel zu wenig der in Staat und Wirtschaft, ist das Stiftungswesen – jedenfalls in finanzieller Hinsicht - relativ unattraktiv für hervorragend qualifizierten Führungsnachwuchs.

 

Wie sieht die konkrete Situation bei vergüteten hauptamtlichen Führungskräften aus? Gibt es wie in der Wirtschaft auch erfolgsabhängige Vergütungen?

Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Vorständen und Geschäftsführern. Vorstände verdienen im Durchschnitt 81.000 € im Jahr, die Spreizung ist hierbei allerdings sehr groß; wir haben bei einigen Förderstiftungen auch Spitzensummen von 250.000 € pro Jahr erfasst. In anderen Bereichen liegen die Summer sehr weit unter dem Durchschnitt. Hauptamtliche Geschäftsführer erhalten eine Vergütung von durchschnittlich 59.000 €. Zu den großen Ausnahmen zählen erfolgsabhängige Vergütungen. Das kann auch darin begründet sein, dass eine Messung von Erfolg im Nonprofit-Bereich generell sehr schwierig ist. Die vielen Anspruchsgruppen haben schließlich alle unterschiedliche Anforderungen an die Stiftungsarbeit und deren Erfolg. Bei Nonprofit-Organisationen wie Stiftungen kann man eben nicht wie bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft den Erfolg am Umsatz oder Gewinn ablesen. Es ist schwierig, den Erfolg eines Kulturprojekts, von Bildungsinitiativen oder Pflegeeinrichtungen zu beziffern.

 

Gerade wenn man sich die Statuten des DZI anschaut, die z.B. die Zahlungen von Provisionen untersagen: Könnte das Problem entstehen, dass erfolgsabhängige Zahlungen als schädliche Provisionen ausgelegt werden könnten?

Das wurde bisher nicht ausführlich diskutiert. Das ganze Thema von Provisionen und Vergütungen bei Nonprofits ist im Prinzip ein Tabuthema. Wir haben während unserer Untersuchung häufig erlebt, dass Transparenz zwar grundsätzlich und einhellig von den Akteuren des Dritten Sektors gewünscht wird, aber nicht so sehr, wenn es um die eigene Vergütung geht. Da hält man sich lieber bedeckt, man könnte ja zu viel verdienen und dann unglaubwürdig erscheinen. Es gibt heute einfach noch keine öffentliche reflektierte Haltung. Zu diesem - auch emotional sehr besetzten Thema - gibt es noch immensen Diskussionsbedarf.

 

Nach welchen Kriterien richten sich die Stiftungen bei der Veranschlagung ihrer Vergütungshöhe?

Wir hatten im Vorfeld erwartet, dass zumindest bei unternehmensverbundenen Stiftungen eine gewisse Orientierung an den Vergütungen erfolgt, die in der Privatwirtschaft gezahlt werden. Dies ist unseren Untersuchungen zufolge aber nicht der Fall. Es findet eher eine Orientierung an den im öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsmustern statt, auch wenn dessen formale Sicherheit fehlt. Ansonsten werden durchaus Unterschiede gemacht bei Berufserfahrung und Ausbildung. Akademische Titel führen, wie in der Privatwirtschaft und beim Staat auch, zu Gehaltszuschlägen.

 

Wie ist die Studie im Stiftungssektor aufgenommen worden? Gab es Konfrontationen, insbesondere bei der Erhebung, als Sie die Fragen gestellt haben?

Die Rücklaufquote lag bei 10 %, das ist in Anbetracht dieses schwierigen Themas eigentlich recht positiv. Die Studie selbst wurde von den großen Zeitungen zumindest erwähnt und in den Fachzeitschriften diskutiert. Die Diskussionen betrafen meist die Frage, ob es überhaupt mit dem Selbstverständnis des Dritten Sektors vereinbar ist, über Vergütungen und deren Höhe zu sprechen. Auch die Frage, ob der Sektor nicht einen wichtigen Teil seiner Legitimation verlöre, würden höhere Vergütungen gezahlt, wurde von den Fachleuten rege erörtert. Nachdem die Studie jetzt einige Zeit vorliegt, können wir feststellen, dass das Thema Vergütungen im Stiftungswesen eine größere Rolle bei der wissenschaftlichen Bearbeitung spielt und in der Praxis an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Wir wollen das Thema auch unbedingt durch weitere Studien wach halten.

 

Welchen praktischen Nutzen Ihrer Studie für den deutschen Stiftungssektor können Sie heute konstatieren?

In der Praxis gibt es große Unsicherheiten bei den Stiftungen, aber auch bei den Behörden, die die Aufsicht führen, darüber, wann denn nun eine Vergütung angemessen ist. Hierfür bietet die Vergütungsstudie erste Möglichkeiten einer Einordnung. Wir führen im Institut für Stiftungsberatung inzwischen recht häufig Vergütungsgutachten durch, die den Behörden vorgelegt werden und die diese als Entscheidungsgrundlage akzeptieren. Da man jetzt außerdem verstärkt dazu übergeht, etwa Geschäftsbesorgungsverträge mit den Vorständen zu dokumentieren oder über Altersvorsorge als Ausdruck der Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsnehmer zu reden, wird das Stiftungsmanagement insgesamt gestärkt. Die Studie trägt somit zur Professionalisierung des deutschen Stiftungswesens bei.

 

Welche Forschungsprojekte zu diesem Thema planen Sie für die Zukunft?

Als eine Idee für ein interessantes Folgeprojekt können wir uns etwa die Bearbeitung des Freiwilligenmanagements gut vorstellen. In der praktischen Beratung kommt es neben formalrechtlichen Aspekten darauf an, die Stiftungen auf einem Personalmarkt, der im demographischen Wandel, enger wird, als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

 

Lieber Herr Dr. Mecking, herzlichen Dank für das Gespräch!