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Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Oliver Hinte zum Stiftungsrecht in der universitären Juristenausbildung und zu einer Ausbildungsstiftung

 

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (02/2010)

Assessor Oliver Hinte ist Geschäftsführer der Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Universität zu Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität zu Köln. Zurzeit ist er darüber hinaus Mitglied der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Organisation der verschiedenen Bereiche der Bibliothek und die Planung der Literaturbeschaffung. In seiner Funktion als Fachreferent Rechtswissenschaft der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln berät er die dortige Direktion in allen juristischen Fragestellungen. Darüber hinaus leitet er die Ausbildungsstiftung und betreut die von ihr unterstützen Projekte. 

www.jura.uni-koeln.de/hauptseminar

www.kug.ub.uni-koeln.de

www.ausbildungsstiftung.de/

 

Lieber Herr Hinte, Studierende und vor allem die der Rechtswissenschaft brauchen – auch in der heutigen Zeit – Fachbücher. Als ich vor über 30 Jahren im Kölner Juristischen Hauptseminar lernte, fanden wir Studierenden zu wenige aktuelle Fachbücher im Hauptseminar. Sieht es heute besser aus? Wie ist der Stand der Bibliothek?

Das Rechtswissenschaftliche Seminar der Universität zu Köln, untergebracht im Hauptgebäude (Bauteil IX), ist mit ca. 215.000 Bänden, derzeit 240 laufend gehaltenen Zeitschriften und über 250 Loseblattsammlungen die größte Bibliothek für juristische Literatur innerhalb der Fakultät. Nicht zuletzt dank der Einführung der Studienbeiträge sind wir in der Lage, eine vorher nicht denkbare Bandbreite an Titeln und diese auch in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Dass wir die in den jeweiligen Vorlesungen empfohlenen Titel anbieten können, stellen wir durch eine Abfrage an den Lehrstühlen und Instituten gegen Ende des jeweiligen Semesters sicher. Auf diesem Weg erfahren wir, welche Literatur im folgenden Semester für die einzelnen Vorlesungen empfohlen wird. Dem entsprechend können wir unsere Anschaffungspolitik gestalten. Die gleichen Informationen fließen auch in die Neuanschaffungen der Lehrbuchsammlung der Universitäts- und Stadtbibliothek ein, für deren Bestand im Bereich Rechtswissenschaft ich ebenfalls zuständig bin. Schließlich ermöglicht uns der frei im Internet zugängliche Kölner Universitäts Gesamtkatalog einen Abgleich mit dem Bestand der anderen der Fakultät angeschlossenen Bibliotheken. So können auch überflüssige Mehrfachanschaffungen vermieden werden.

 

Wie steht es mit den neuen Medien, mit Datenbanken und dem www. im „Hauptseminar“?

Die gesamte Bibliothek ist mit WLAN ausgestattet. So können alle Nutzer, die über einen Universitätsaccount verfügen, das Internet und die auf einen campusweiten Zugriff begrenzten Datenbanken nutzen. Die Datenbanken werden zentral von der Universitäts- und Stadtbibliothek lizensiert und administriert. Finanziert werden sie zu unterschiedlichen Anteilen von den Fakultäten und aus dem Etat der Universitäts- und Stadtbibliothek. EJournals und EBooks sind im Bereich der rechtswissenschaftlichen Literatur noch nicht sehr verbreitet, gewinnen aber an Bedeutung hinzu und werden bei den Neuerwerbungen bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Mittel sind überall knapp. Vor diesem Hintergrund befindet sich die Universität zu Köln in einer vergleichbar glücklichen Situation. Aus den Mitteln eines studentischen Vereins, dem Verein zur Förderung der juristischen Ausbildung, konnte das Grundstockvermögen zur Gründung der gemeinnützigen Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften zur Verfügung gestellt werden. Deren Ziel ist es mit Hilfe von Spendern und Zustiftern die Ausbildung der Studierenden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zu unterstützen. Durch die Fördermaßnahmen soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Qualität der Lehre zu verbessern. Gibt es schon erste Erfolge?

Insbesondere in den vergangenen beiden Semestern konnte der Kölner Moot Court im Bürgerlichen Recht unterstützt werden. Die Besonderheit an diesem Moot Court ist, dass er sich ausschließlich an Studierende der Kölner Fakultät richtet, die in diesem Wettstreit gegen einander antreten. So kommen die Erfahrungen in jedem Semester bis zu 20 Studierenden zugute. Darüber hinaus konnten aus den Mitteln der Stiftung Bestandslücken in der Fachbibliothek geschlossen werden. Um studierenden Eltern die Arbeit in der Bibliothek zu ermöglichen, konnte aus Geldern der Stiftung die Einrichtung eines Eltern Kind Zimmers finanziert. Dieses ist das erste seiner Art an der gesamten Universität und wird bereits rege genutzt.

 

Bei einer anderen Gelegenheit haben Sie mir erzählt, dass die Universität zu Köln aktuell einen Bereich der Seminarbibliothek mit Fachliteratur zum Stiftungsrecht ausstattet. Warum widmen Sie sich einem solchen „Randgebiet“, das etwa in dem Lehrplan zu meinem Studium – nach meiner Erinnerung – gar nicht auftauchte?

Dies liegt vor allen Dingen an dem praktischen Umstand, dass ich als Geschäftsführer der Ausbildungsstiftung Einblick in diese komplexe Rechtsmaterie nehmen konnte. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass an der gesamten Universität nur eine unzureichende Auswahl an Literatur zu diesem Themenbereich zur Verfügung stand. Diese Lücke möchten wir schließen und die Nutzer der Bibliothek dazu ermuntern, sich mit den verschiedenen Bereichen des Stiftungsrechts zu beschäftigen, angefangen von der Gründung, dem Erstellen einer Satzung und der Auseinandersetzung mit dem Stiftungsgesetz des Landes NRW, das gerade zur Änderung ansteht. Dies kann weiter über die einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde und des Finanzamtes erfolgen. Hinzu kommt, dass auch aufgrund der Gründung von Bürgerstiftungen ein hoher Informationsbedarf besteht. Schließlich liefert der Kölner Stiftungstag, der im vergangen Jahr zum zweiten Mal veranstaltet wurde, immer wieder neue Anregungen und weckt Interesse bei potenziellen Gründern einer eigenen Stiftung oder Zustiftern für unsere existierende Stiftung. Diesen Interessierten möchten wir zumindest geeignete Literatur zur Information zur Verfügung stellen.

 

Das klingt sehr erfreulich für meine Ohren. Wie findet denn das Stiftungsrecht konkret in den Vorlesungen und Seminaren statt? Wie nehmen es die Studierenden an?

Bisher gibt es bundesweit leider erst ein Institut an einer Hochschule, dass sich auf Stiftungsrecht spezialisert hat, das Institut für Stiftungsrecht an der Bucerius Law School. In Köln findet bisher noch keine gesonderte Vorlesung zum Stiftungsrecht statt. Es ist jedoch beabsichtigt, das Stiftungsrecht in einen geeigneten Schwerpunktbereich zu integrieren. Dort sind dann Aufgabestellungen wie der Entwurf einer Stiftungssatzung oder die Erstellung eines Rechenschaftsberichts denkbar. Ich bin zuversichtlich, dass praktische Übungen dieser Art auf positive Resonanz bei den Studierenden stoßen werden. Dies hat sich bei den guten Ergebnissen der Kölner Moot Court Teilnehmer gezeigt.

 

Lieber Herr Hinte herzlichen Dank für das Gespräch.