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Peter R. Ackermann zu „seiner“ gemeinnützigen „Kreuzberger Kinderstiftung“ und Fragen der Nachfolge

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (28.08.2012)

Der Berliner Rechtsanwalt und Unternehmer Peter R. Ackermann ist Vorstandsvorsitzender der von ihm im Jahr 2004 errichteten „Kreuzberger Kinderstiftung“. Im Jahr 2010 wurde diese mit dem Feri-Stiftungspreis ausgezeichnet.

1939 in Berlin geboren, verbrachte er Kindheit, Jugend- und Studienzeit überwiegend dort, engagierte sich in der Jugendverbandsarbeit, zuletzt als Vorsitzender des Landesjugendrings Berlin und war Auslandsbeauftragter bei den Pfadfindern. Die Stiftung, die er seinem 1941 gefallenen Vater widmete, knüpft an die Erlebnisse und Erfahrungen seiner Jugendzeit an.

www.kreuzberger-kinderstiftung.de

 

Sehr geehrter Herr Ackermann, worum geht es bei Ihrer „Kreuzberger Kinderstiftung“?

Der Stiftungszweck ist in der Satzung dadurch definiert, dass Kinder und Jugendliche zu einer aktiven und verantwortungsbewussten Mitgestaltung ihres eigenen Lebensumfeldes in einer demokratischen Gesellschaft befähigt werden sollen. Dieses Ziel wird einerseits durch operative Programme (z.B. Auslandsaufenthalte von Realschülern aus den neuen Bundesländern), andererseits durch die finanzielle Förderung von Projekten anderer Träger verfolgt. In 7 Jahren wurden ca. 250 Projekte mitfinanziert.

 

Sie haben sich schon in der Vergangenheit mit der Nachfolgeproblematik in Stiftungsvorständen beschäftigt. Ist die Nachfolge in Ihrer eigenen Stiftung bereits geregelt?

Das Thema Nachfolge wird i.d.R. erst wichtig, wenn der Stifter stirbt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein kann. Für unsere Arbeit im Vorstand habe ich zwei sehr fähige Mitstreiter, die sich jedoch wegen eigener Berufstätigkeit nicht in gleicher Weise wie ich völlig der Vorstandsarbeit widmen können. Es wird deshalb darauf hinaus laufen, die Stiftung finanziell so auszustatten, dass irgendwann ein Geschäftsführer eingestellt werden kann, der die tägliche Arbeit übernimmt. Eine Nachfolge aus meinem familiären Umfeld kommt voraussichtlich nicht in Betracht. Das Thema Nachfolge sehe ich aber für uns entspannt, weil wir interessante Dinge tun, die im Nachfolgefall auch interessante Menschen anziehen werden.

 

Was sollte bei der Nachfolgeregelung beachtet werden?

Vor allem muss erst einmal die weitere Existenz der Stiftung nach dem Ableben des Stifters gesichert sein. Hierfür muss die Stiftung eine Mindestgröße erreicht haben. Sehr viele Stiftungen sind zwar als Ewigkeitsstiftungen angelegt, werden es aber ohne das Engagement des ehrenamtlich tätig gewesenen Stifters schwer haben. Erträge aus einem Vermögen von € 50.000 bis € 100.000 reichen kaum, um einen ordentlichen Jahresbericht herzustellen. Es sollte im Idealfall ein Volumen von 5 bis 10 Millionen Euro erreicht werden, damit die Stiftung nach der Stiftergeneration, und vielleicht einer oder zwei nachfolgenden Generationen, immer noch Zukunftschancen hat.

Die Stiftung braucht i.d.R. eine Geschäftsführung, die zurzeit unter 80.000 € nicht zu haben sein wird. Bei Erträgen von durchschnittlich 3% auf das Stammkapital muss man feststellen, dass viele Stiftungen in Deutschland hierfür nicht ausreichend gerüstet sind. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass etwa der Stifter oder ein Dritter nicht einfach einen großen Betrag als zweckgebundene Spende mit der Maßgabe in das Umlaufvermögen der Stiftung geben können, dass daraus ein Geschäftsführer für einige Jahre bezahlt werden soll. Dies würde das Finanzamt wegen der Forderung nach zeitnaher Verwendung zweckgebundener Spenden nicht akzeptieren.

Sobald der Stifter nicht mehr selbst Jahr für Jahr frische Mittel in die Stiftung einlegen kann, wird die Frage aktuell, woher die notwendigen Mittel zur Zweckerfüllung der Stiftung kommen, wenn die Vermögenserträge eher bescheiden sind. Hierfür bedarf es eines erfolgreichen Fundraisingmodells oder es muss ein anderer Weg gefunden werden. Hier gäbe es für die professionellen Stiftungsberater viel zu tun, wenn sie sich phantasievoll dem Gebiet der Bündelung oder der Fusion von Stiftungen widmen würden, um vernünftige Betriebsgrößen entstehen zu lassen.

 

Was geschieht mit diesem „kleinen“ Stiftungen nach dem Ableben des Stifters?

Viele der kleinen Stiftungen werden von einem Familienmitglied oder einer befreundeten Person weiter geführt, weil ein fremder Dritter dies ohne Bezahlung nur selten macht. Spätestens in der übernächsten Generation folgt kaum noch jemand nach, der ehrenamtlich tätig sein will oder kann. Daher gehen leider viele kleine Stiftungen irgendwann in die Verwaltung der Bank über, bei der das Stiftungskapital liegt.

Natürlich ist dies meist nicht im Sinne des Stifters oder der Stifterin. Vielleicht hätten sie einen Rat akzeptiert, den vorgesehenen Betrag besser in eine der bestehenden Stiftungen mit einem der eigenen Stiftungsabsicht entsprechenden Stiftungszweck zu geben. Denn wenn nicht einige Millionen an Kapital aufgebracht werden oder gewährleistet ist, dass immer ausreichend Spenden akquiriert werden können, wird es im Laufe der Zeit eine Vielzahl nicht mehr ihren Zweck erfüllende, aber dennoch weiter existierende Stiftungen geben. Dies sollten die Berater ihren Klienten klar machen, anstelle der mitunter empfohlenen Neugründung von 100.000-Euro-Stiftungen. Für solche Beträge bieten sich andere Formen des philanthropischen Engagements an, etwa Treuhand- und Verbrauchsstiftungen, zweckgebundene Spenden an andere Stiftungen, etc.

 

Wie findet sich ein geeigneter Geschäftsführer, der die Nachfolge des Stifters übernehmen kann?

Es ist immer eine Frage der Größenordnung. Für eine kleine Stiftung wird sich oft eine dem Stifter nahe stehende Person finden, die sich bereit erklärt die Führung zu übernehmen „da es ja nicht viel Arbeit macht“. Wenn es aber um größere Bilanzsummen und die damit verbundene Verantwortung geht ist es schon schwer jemanden zu finden, da in der Regel auch ein Missverhältnis zwischen Entlohnung und Arbeitsaufwand besteht. Das Problem sind, wie bereits erwähnt, immer die zur Verfügung stehenden Mittel. Der hauptberufliche Geschäftsführer einer Stiftung muss schließlich auch seine Familie ernähren.

 

Was halten Sie von dem Ansatz, Personen die mit der Stiftung persönlich verbunden sind - etwa ehemalige Stipendiaten - in die Stiftungsarbeit mit einzubeziehen und so möglicherweise auch künftige Vorstandsmitglieder zu gewinnen?

Dies ist immer eine gute Idee. Das funktioniert natürlich nicht bei jeder Stiftung; denken Sie an Stiftungen, die der Altenpflege gewidmet sind. Das Modell kann aber überall dort Anwendung finden, wo Personen am Anfang ihres Berufsweges gefördert werden und diese sich später an die ihnen zuteil gewordene Unterstützung erinnern. Da könnten sich sogar emotionale Bindungen entwickeln.

 

Haben Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen einen konkreten Rat für junge Menschen, die aktuell vor der Berufswahl stehen?

Vielleicht diesen: Es ist völlig egal, welchen Berufsweg ihr einschlagt oder wie oft ihr die Richtung wechselt: Immer lernfähig bleiben, mit positiver Einstellung dabei sein und die Schwachen mitziehen.

 

Sehr geehrter Herr Ackermann, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch.