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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (1/2012)

Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken
Geboren 1958 in Duisburg
Verheiratet, 1 Sohn, evangelisch
Abitur 1977
Studium der Fächer Geschichte und Geographie an der Ruhr-Universität Bochum
1. Staatsprüfung, Referendariat und 2. Staatsprüfung für die o.g. Lehrämter für die Sekundarstufe I und II

1987 | Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Kommunalverband Ruhrgebiet (heute RVR - Regionalverband Ruhrgebiet)

1990 - 2010 | Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Wohnen
  • Personalpolitische Sprecherin im Unterausschuss Personal
  • Stellvertretende Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses
  • Haushalts- und finanzpolitische Sprecherin
  • Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
  • Mitglied des Verwaltungsrates des Bau- und Liegenschaftsbetriebe (BLB)
  • Mitglied des Ausschusses für Wohnungsbauförderung der Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA)
  • Mitglied des Beirates für öffentliche Kunden der WestLB

Seit August 2010 ist Gisela Walsken die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirkes Köln

Mitglied der SPD seit 1974

  • stellvertretende Vorsitzende des Unterbezirks Duisburg
  • Mitglied des Landesvorstandes NRW

Mitglied des Kinderschutzbundes, der Naturfreunde, der Arbeiterwohlfahrt, des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes (PEV), der IG Metall und der Duisburger Universitätsgesellschaft

E-mail: presse(at)brk.nrw.de    
www.bezreg-koeln.nrw.de


Sehr geehrte Frau Walsken, Sie waren von 1990-2010 Mitglied des Landtags Nordhein-Westfalen und sind seit August 2010 die Regie-rungspräsidentin des Regierungsbezirks Köln. Damit fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich auch 1.000 rechtsfähige Stiftungen, für welche die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde nach dem StiftG NRW fungiert. Wie beurteilen Sie die Situation für Stifter in Ihrem Bezirk?

Die Stifter finden in meinem Regierungsbezirk gute Voraussetzungen vor, um ihre Vorhaben zu verwirklichen. Das Stiftungsrecht in Nordrhein-Westfalen gibt den Stiftern einen Rahmen vor, der große Freiheiten lässt.
Zu begrüßen ist die Vernetzung von Stiftungen, die einen intensiven Erfahrungsaustausch der Stiftungen ermöglicht. Hervorheben möchte ich hier das Engagement des Vereins Kölner Stiftungen e.V. und des von Ihnen geleiteten Vereins für Bonner Stiftungen e.V. Die alle drei Jahre durchgeführten Stiftungstage in Köln und Bonn bringen Stiftungen und Interessierte zusammen.


Welche Schwerpunkte sehen Sie vor diesem Hintergrund für die Tätigkeit der Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde?

Die Stifter werden sowohl bei der Gründung einer Stiftung als auch auf dem weiteren Weg von meiner Behörde umfassend beraten und unterstützt. Wir stellen einen ausführlichen Leitfaden und Muster zur Verfügung. Beides kann von unserer Internetseite heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden. Beratungsgespräche werden sowohl telefonisch als auch persönlich geführt. Ziel ist es, unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen die für den Stifter und die Stiftung bestmögliche Lösung zu finden.


In welchem Bereich würden Sie sich besonders neue Stiftungen wünschen?

Ich würde mich freuen, wenn zukünftig noch mehr Bürgerstiftungen von Bürgern für Bürger gegründet werden würden. Diese werden in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Hier kann jeder Bürger die Initiative ergreifen und Gleichgesinnte suchen, die Zeit, Ideen oder Geld einbringen. Auch wer sich nicht finanziell einbringen kann, kann alleine durch seine Tätigkeit für die Bürgerstiftung Gutes bewirken.
Der Stiftungszweck kann die Förderung der Kultur und die Durchführung kultureller Veranstaltungen, die Unterstützung von Jugendlichen, älteren Mitmenschen und Bedürftigen, das Bildungswesen, Natur und Umwelt oder den Denkmalschutz beinhalten. Durch intensive Information der Öffentlichkeit soll allen die Möglichkeit gegeben werden, sich an den Projekten zu beteiligen.


Zur Bürgerstiftung, die ja, wie Sie sagen, von mehreren und ggf. sogar vielen Stiftern errichtet wird, hört man nicht selten, für diese Fälle sei ja eigentlich der Verein die richtige Rechtsform. Wie sehen Sie das?

Ob die Bürgerstiftung oder ein (Förder-)Verein die richtige Rechtsform ist, kommt auf die jeweiligen Umstände an.
Die Bürgerstiftung ist dann zu empfehlen, wenn Stifter in einem größeren Umfang (insgesamt mindestens 50.000 €) Vermögen zur Verfügung stellen wollen, dessen Erträge dauerhaft dem Stiftungszweck zugute kommen sollen. Die Stifter können sich sicher sein, dass die Bürgerstiftung nicht wieder aufgelöst werden kann und das gestiftete Vermögen für den Stiftungszweck erhalten bleibt. Dies vereinfacht es, weitere Zustiftungen zu gewinnen.
Die Vereinsform ist vorzuziehen, wenn die Bürger kein eigenes Vermögen in größerem Umfang einbringen, sondern als Vereinsmitglieder regelmäßig kleinere Mitgliedsbeiträge zahlen wollen. Diese Mitgliedsbeiträge kommen – wie Spenden bei einer Stiftung - dann unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zugute.
Ob man sich für die Bürgerstiftung oder den Verein entscheidet, ist aber letztendlich zweitrangig. Wichtig ist, dass Bürger sich in der einen oder anderen Form für das Allgemeinwohl engagieren.


Sind Ihnen besondere und beispielhafte Stiftungsvorhaben in Erinnerung?

Da mir Bürgerstiftungen wegen des Engagements einer großen Zahl von Bürgern besonders am Herzen liegen, möchte ich an dieser Stelle beispielhaft die Bürgerkulturstiftung Windeck nennen. Ihr Ziel ist es, dass die Bürger und Wirtschaftsunternehmen der Region mehr Verantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Es sollen regionale Projekte z.B. aus den Bereichen Jugend, Umwelt, Kultur und Soziales gefördert werden. Besonderes Anliegen ist die Wahrung, die Belebung und kulturelle Nutzung des Bürger- und Kulturzentrums in Windeck-Schladern.
Die Initiatorin ist von Tür zu Tür gegangen, um immer neue Mitstreiter zu finden. Sie hat sich nicht entmutigen lassen und schließlich – mit mittlerweile über 60 Gleichgesinnten - ihr Ziel erreicht.

Aber das ist nur ein Beispiel von vielen, die alle für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in meinem Regierungsbezirk stehen.


Sie sind selbst sehr engagiert in verschiedenen gemeinnützigen Organisationen, unter anderem sind Sie auch ehrenamtlich in einer Stiftung tätig. Was würden Sie sich aufgrund Ihrer eigenen Erfahrung noch wünschen zu der Unterstützung und Förderung von Stiftungstätigkeit durch die Behörden und den Gesetzgeber - etwa bei der Haftungsbeschränkung für Ehrenamtler im Stiftungsbereich, bei der ja Stiftungsratsmitglieder beispielsweise durch das Rost fallen?

Ich finde es gut, dass § 31a BGB, der gemäß § 86 BGB auch für Stiftungen gilt, die Haftung von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diesen gesetzlichen Haftungsausschluss halte ich für ausreichend. Jede Stiftung hat die Möglichkeit, durch eine entsprechende Satzungsbestimmung die Haftung auch für Kuratoriums- und Stiftungsratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Die Gefahr, fahrlässig seine Pflichten zu verletzen, ist allerdings für Mitglieder eines Organs, das vor allem den Vorstand überwacht, geringer als für die Mitglieder des Vorstandes, der die Stiftung bei den laufenden Geschäften nach außen vertritt.
Andere gesetzliche Änderungen sind m.E. nicht erforderlich.

Wünschenswert wäre bei der Realisierung größerer Stiftungsprojekte eine noch bessere Abstimmung zwischen Stiftungen und kommunalen Behörden. Das Engagement von Stiftungen sollte als erfreuliche Unterstützung gewürdigt und enger Kontakt gehalten werden. Allerdings sollten auch Stiftungen Verständnis dafür haben, dass die kommunalen Entscheidungsträger eigene Vorstellungen haben und es daher wichtig ist, gemeinsame Lösungen zu finden.


Sehr geehrte Frau Walsken, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch.