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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Roland Beckers zu neueren Entwicklungen bei der steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Körperschaften

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (09/2009):

Roland Beckers ist Steuerberater und Diplom-Kaufmann. Er ist Inhaber einer seit 1994 bestehenden, eigenen Kanzlei in Mönchengladbach. Zuvor ist er bei verschiedenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig gewesen. Sein Interessenschwerpunkt ist die steuerliche Beratung gemeinnütziger Körperschaften, von Unternehmen der Öffentlichen Hand und die steuerliche Beratung kirchlicher und sozialer Einrichtungen. Darüber hinaus ist er als Referent in der Aus- und Fortbildung für die Evangelische Kirche im Rheinland tätig und hält Vorträge zum Thema Gemeinnützigkeit und Steuern.

R.Beckers(at)stb-beckers.de
www.steuerberater-beckers.de

 

Lieber Herr Beckers, Sie beraten seit 15 Jahren als Steuerberater vor allem auch gemeinnützige Körperschaften. Wo liegt der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit?

In meiner Kanzlei betreue ich gemeinnützige Körperschaften unterschiedlicher Rechtsformen – Stiftungen, Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und kirchliche Sondervermögen. Erst jüngst ist die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hinzugekommen (UG oder auch „Mini-GmbH“). Meine Aufgabe besteht vor allem darin, diese Rechtsformen den unterschiedlichen Anforderungen und Wünschen der Betreiber und ihrer Entscheider anzupassen und sie unter steuerlichen Aspekten zu optimieren. Dabei muß nicht immer die naheliegendste Lösung auch die gangbare sein. „Gewachsene Strukturen“ können oftmals nur mit großer Mühe und mit viel Fingerspitzengefühl aufgebrochen werden. Das bedingt, dass manchmal Zwischenschritte auf dem Weg zum eigentlichen Ziel eingelegt werden müssen – nicht immer optimal, aber aus verschiedenen Erwägungen heraus häufig unumgänglich.

 

Wir alle sehen, dass die Welt der gemeinnützigen Körperschaft in Bewegung ist. Netzwerke, Kooperationen und auch Sozialkonzerne sind da nur einige Stichworte. Was sehen Sie da als aktuelle Entwicklungen?

Ein häufiges Thema in den vergangenen Jahren war die Gründung von gewerblich tätigen Dienstleistungsunternehmen, so genannter „Servicegesellschaften“. Das dürfte inzwischen weitestgehend abgeschlossen sein. Aktuell lässt sich ein Trend zur Auslagerung bisher unter einem Dach angebotener Tätigkeiten in eigenständige Körperschaften erkennen, um die durch die geänderte Sozialgesetzgebung erforderlichen Anpassungen optimal zu gestalten. Ein weiterer Grund ist die Auslagerung von Grundstücken und anderem Vermögen, z.B. als Vermögensschutz bei Insolvenz und zur Umgehung der auch für gemeinnützige GmbHs geltenden Offenlegungspflichten im Elektronischen Bundesanzeiger. Hierdurch entstehen vermehrt Sozialkonzerne und Holdingstrukturen.

Gemeinnützige Körperschaften finanzierten sich in der Vergangenheit oftmals zu einem erheblichen Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand. Die zunehmende Geldknappheit dieser Fördergeber, aber auch gesamteuropäische Einflüsse lassen diese Finanzierungsmöglichkeiten inzwischen aber oft in den Hintergrund treten. Daher müssen sich Stiftungen und Sozialkonzerne mehr als bisher erforderlich dem Wettbewerb stellen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Sie werden aus finanziellen Notwendigkeiten heraus gezwungen, Kooperationen einzugehen – entweder miteinander oder mit Partnern aus der Wirtschaft.

Schlussendlich haben insbesondere die noch als Vereine und kirchliche Sondervermögen geführten Körperschaften zunehmend Nachwuchssorgen. Es finden sich weniger Menschen, die ehrenamtlich und unentgeltlich einen oftmals erheblichen Teil ihrer Freizeit investieren möchten. Die Verschärfung der Rechtsprechung zur Haftungsproblematik bei ehrenamtlich Tätigen tut ein Übriges dazu. Auch hier gilt es, andere geeignete Rechtsformen zu finden, die mit bezahlten Geschäftsführern und hauptamtlich Tätigen ausgestattet sind, um die Nachwuchsproblematik zu entschärfen.

 

Vollzieht die Finanzverwaltung die aktuellen Entwicklungen pragmatisch mit oder sehen Sie da eher eine Bremserfunktion? Ich denke da z.B. an die Geprägeproblematik und an das Hilfspersonen-Thema.

Aus haushaltspolitischen Gründen, aber zunehmend auch durch europäische Einflüsse werden auch die Leitlinien, mit denen die Finanzverwaltung ihrerseits umzugehen hat, immer restriktiver. Von daher kann man ihr sicherlich eine gewisse „Bremserfunktion“ nicht absprechen. Es mehren sich in letzter Zeit sogar die Konstellationen, bei welchen die Gemeinnützigkeit als hinderlich empfunden wurde. So habe ich mit Mandanten inzwischen mehrfach diskutiert, ob es sich bei den jeweiligen Vorhaben nicht sogar empfehlen würde, auf die „Begünstigungen“ der Gemeinnützigkeit gänzlich zu verzichten und die Ausgliederung oder Neugründung als ein normales, gewerbliches Unternehmen vorzunehmen.

 

Welches Thema empfinden Sie als besonders gravierend?

Bei der schon zuvor erwähnten Gründungswelle so genannter Servicegesellschaften kam es nahezu regelmäßig zur Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen. Zu beachten ist, dass dabei die ertragsteuerlichen Grundsätze der Betriebsaufspaltung gelten. Solche Gestaltungen lassen sich nachträglich schlecht rückgängig machen. Hierdurch werden dann Steuerzahlungen in Bereichen notwendig, wo man sie eigentlich vermeiden wollte. Durch entsprechende Kostenzurechnung lässt sich da zwar Manches abfedern, aber das bedingt ein entsprechend aufwändiges Rechnungswesen mit Kosten- und Leistungsrechnung. Das überfordert manchen gemeinnützigen Träger hinsichtlich der technischen und personellen Ausstattung, so dass man lieber die Steuerzahlungen in Kauf nimmt als in eine Modernisierung des Rechnungswesens zu investieren.

 

Was halten Sie davon, dass die Formulierungen aus der neuen Mustersatzung zu § 60 AO angeblich wörtlich in neue Satzungen gemeinnütziger Körperschaften zu übernehmen sind?

Für Klein- und Kleinstvereine mag das ein Vorteil sein, weil die Bestimmungen der Mustersatzungen hier in der Regel auch vollkommen ausreichend sind. Bei größeren Körperschaften ist es manchmal recht schwierig, die komplexen Aufgabenbereiche dieser Mustersatzung zu unterwerfen. Das wird in der Tat als einengend empfunden. Da wäre ein wenig mehr Flexibilität oft wünschenswert. Aktuell begleite ich die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft. Dabei stellt sich das Problem, dass es auch hier eine rechtsformspezifische Mustersatzung gibt. Die ist natürlich nicht identisch mit der Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften. Auch bei kirchlichen Stiftungen gibt es sehr konkrete Vorgaben der kirchlichen Träger, wie solche Satzungen auszusehen haben. Auch die sind keineswegs deckungsgleich mit den „weltlichen“ Vorschriften der Abgabenordnung. Welche der Regelungen geht nun welcher vor? Es gibt in diesem Bereich viele Fragen, die in der Praxis eine Rolle spielen und die zurzeit noch nicht hinreichend geklärt sind.

 

Nach einer Übergangsfrist sollen die Formulierungen sogar für Altsatzungen erforderlich sein. Sehen Sie da eine Satzungsänderungswelle? Was empfehlen sie Ihren Mandanten?

Vor allem bei Körperschaften, die schon lange bestehen, findet man häufig noch im Kern sehr alte Satzungen, die mit den Jahren immer wieder ergänzt und erweitert worden sind und inzwischen häufig sehr unübersichtlich und unstrukturiert geworden sind. Ich denke, dass hier ohnehin diese Bestimmungen einmal auf ihre Aktualität hin überprüft werden sollten. Hier sehe ich sogar eine Chance in dieser Anpassung.

Das Problem ist, dass es bei manchen Körperschaften wahre „Gemischtwarenläden“ gibt, deren unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte sich nur äußerst mühevoll in das Korsett der Mustersatzung pressen lassen würden. Es empfiehlt sich, über den rein satzungsrechtlichen Rahmen hinaus auch über Umstrukturierungen nachzudenken. Ich empfehle, mit Satzungsänderungen nicht bis zuletzt zu warten, sondern diese möglichst frühzeitig zu überdenken. Im Hinblick auf eine mögliche Nachfolgeproblematik sollte über Rechtsformänderungen und im Hinblick auf die sich wandelnden Anforderungen des Marktes auch über strukturelle Änderungen (Ausgliederungen, Holdingstrukturen usw.) nachgedacht werden.

 

Lieber Herr Beckers, herzlichen Dank für das Gespräch.

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