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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Stefan Stamm zum Thema Stiftungen und Erbe

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (05/2011)

Stefan Stamm, geb. 1973. Seit über 20 Jahren im Kundengeschäft der Stadtsparkasse München tätig. Er erhielt 2006 vom Vorstand der Sparkasse den Auftrag das Thema Stiftungsmanagement im Rahmen eines Projektes zu bewerten und aufzubauen. Seit 2008 leitet Stamm den aus dem Projekt entstandenen Bereich Generationen- und Stiftungsmanagement, der zur Unternehmenseinheit Private Banking gehört. Stamm ist stellvertretender Leiter des Private Bankings. Lehraufträge an der regionalen Sparkassenakademie sowie Vorträge über Stiftungsmangement gehören ebenso zu seiner Tätigkeit.

stefan.stamm(at)sskm.de

www.sskm.de/goto/stiftungsmanagement

 

Lieber Herr Stamm, vor kurzem haben Sie in Berlin auf der Stiftungsfachtagung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu dem Thema „Stiftungen und Erben“ referiert. Wie sind Sie zum Stiftungswesen und zu diesem speziellen Thema gekommen?

Die Stadtsparkasse München ist seit jeher ein stiftungsaktives Unternehmen. Sie hat selbst fünf eigene Stiftungen gegründet. Ende 2005 habe ich die Aufgabe übernommen, das Thema Stiftungsmanagement, speziell mit dem Fokus auf Kundenstiftungen, näher zu beleuchten. Ziel war es, ein Detailkonzept zu erarbeiten, um das Beratungsangebot unseres Hauses zu erweitern. Ich habe mich daher intensiv mit dem Stiftungswesen beschäftigt. Der Aspekt Erben kam im Laufe der Zeit hinzu, da sehr schnell klar wurde: Kaum jemand beschäftigt sich damit, eine Stiftung zu gründen, ohne dabei die Vermögensnachfolge zu berücksichtigen.

 

Wie hoch schätzen Sie nach Ihren Erfahrungen die Bedeutung des Themas „Stiftungen und Erben“ ein?

Sehr hoch! Etwas anderes könnte ich gar nicht sagen (lacht)…, nein, aber im Ernst: Bedingt durch die demographische Entwicklung setzen sich viele Menschen intensiv mit dem Erben und Vererben auseinander. In den nächsten Jahren geht ein enormes Vermögen von der einen auf die nächste Generation über. Hinzu kommt, dass es viele Menschen ohne direkte Nachkommen oder geeignete Erben gibt. Der Gedanke, mit dem erarbeiteten Vermögen über eine Stiftung etwas Gutes zu tun, bewegt viele. Darüber hinaus ist es diesen Personen wichtig, dass das Vermögen nicht im Erbgang zersplittert wird und sogar noch Einfluss auf die Verwendung der Erträge zu wohltätigen Zwecken besteht.
Mit der wachsenden Zahl von Stiftungen steigt gleichzeitig auch der Beratungsbedarf bei der sicheren und rentierlichen Anlage des Stiftungsvermögens.

 

Welche grundsätzlichen Problempunkte sind Ihnen zu dem Thema in der Praxis begegnet?

Trotz eines gewissen „Stiftungs-Booms“, den wir gerade erleben, ist den meisten Menschen trotzdem nicht bekannt, welche Auswirkungen eine ungeregelte Vermögensnachfolge haben kann. Dies widerspricht meines Erachtens dem häufigen Ziel nach Harmonie, Familienfrieden und Gerechtigkeit. Auch kennen die wenigsten die Lösungsmöglichkeiten mit einer eigenen Stiftung oder haben nur Halbwahrheiten im Kopf. Hier eröffnet sich ein großes Potenzial für die Berater von potenziellen Stiftern.

 

Welche Auswirkungen ungeregelter Vermögensnachfolgen sind Ihnen denn in der Praxis bisher begegnet?

Nachdem ich mich bei meiner Tätigkeit auf die Analyse der Vermögensseite konzentriere, treffe ich insbesondere häufig auf Liquiditätsprobleme. Diese entstehen meist in Kumulation mit anderen, gängigen „Fehlern“.

Dass eine Mehrheit an Erben nur gemeinschaftlich über Nachlassgegenstände verfügen kann, ist zwar vielen bekannt, welche Auswirkungen dies z. B. bei unteilbaren Vermögensgegenständen wie einer Immobilie oder auch Kunstgegenständen hat, zeigt sich leider häufig erst zu spät. Viele Menschen schaffen mit laienhaften Regelungen in ihrem Testament Erbengemeinschaften, manchmal auch mit Personenkonstellationen, die sich schon zu Lebzeiten nicht kennen oder vertragen – aber im Erbfall soll dies dann reibungslos und gerecht abgewickelt werden. Ich erinnere mich an den frommen Wunsch in einem Testament: „…Wir hoffen, dass sie sich in Frieden einigen und uns im guten Andenken bewahren“, leider war der Streit bereits voll im Gange.
Als weiteres Liquiditätsproblem treten immer wieder Pflichtteilszahlungen - sowohl reguläre als auch Ergänzungsansprüche - auf, die mangels liquidem Vermögen die Erben vor Verkaufsentscheidungen stellen können oder dazu zwingen, einen Kredit aufzunehmen. Beides ist wirtschaftlich unvorteilhaft.
Bei Betriebsvermögen stellt die fehlende „Synchronisation“ von Testament und Gesellschaftsvertrag meines Erachtens den größten Praxisbezug dar.

 

Können Sie konkrete Problempunkte aus Ihrer Beratung zum Thema „Stiftung und Erben“ nennen?

Ehegatten unterschätzen die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments. So manchem wird erst lange nach dem Tod des Ehegatten bewusst, dass die – oftmals vor Jahrzehnten – getroffene Verfügung nicht mehr abgeändert werden kann. Entwickelt sich später der Wunsch, das Vermögen in eine Stiftung einzubringen, lässt sich dieser dann möglicherweise nicht mehr verwirklichen.
Den Gedanken, lange über den eigenen Tod hinaus die Kontrolle über „sein“ Vermögen zu haben, sollte der Stifter allerdings nicht überstrapazieren. Die Stiftung braucht genügend „Freiraum“ um wirtschaftlich agieren zu können. Was heute sinnvoll erscheint, muss es in vielen Jahren lange nicht mehr sein.

Wird die Stiftung Erbe, sollte die Frage der Vermögensnachfolge nicht an die Besetzung des Stiftungsvorstands geknüpft werden. Sofern sich keine sinnvolle Nachfolge innerhalb dieses Organs ergibt, sollte der Stifter über andere Lösungen nachdenken, z. B. eine Zustifung oder unselbstständige Stiftung.

 

Das Bewusstsein für künftige Veränderungen versuche ich immer mit einem Blick in die Vergangenheit zu erläutern. Stellen wir uns nur vor, dass vor 100 Jahren noch der Kaiser in Deutschland regiert hat - und ich meine nicht Franz Beckenbauer. Die Zeiten ändern sich.
Aber zurück zum Thema: Haben Sie abschließend noch den einen oder anderen Tipp für unsere Leser zur Regelung der Erbfolge mit oder ohne Stiftungen?

Das wichtigste ist meines Erachtens, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen. Es ist ohne Zweifel ein Tabuthema und wird deshalb meistens viel zu spät angegangen. Dabei ist ein Testament zu errichten keine Frage des Alters, sondern der Lebenssituation. Viele Streitigkeiten nach dem Erbfall könnten mit einer vorausschauenden Planung vermieden werden. Manchmal muss man dabei auch „um die Ecke“ denken und Konstellationen im Geiste simulieren, die nicht der natürlichen Reihenfolge entsprechen.
Wenn eine Stiftung in die Nachfolgeplanung passt, ist es umso schöner, weil dann das Vermögen nach den Wünschen des Stifters lange Gutes bewirken kann. Auf alle Fälle ist die Verbindung von Estate Planner, Rechts- und/oder Steuerberater für Rat Suchende von Vorteil, weil sämtliche relevanten Aspekte in die Planung einbezogen werden.

 

Lieber Herr Stamm, herzlichen Dank für das Gespräch.