AKTUELL

Herrenloses Bankvermögen in gemeinnützige Stiftung?; BFH: Zuwendung einer ausländischen Familienstiftung; Blog: Vermehrte Steuerabzugsfähigkeit?; Interview: Prof. Dr. Andreas Wiesehahn; Eine App und das Beraten wird ganz einfach!; Gründergeneration: "Weisheit" ab 40?; Ressortprinzip im Stiftungsvorstand; Attac und die Gemeinnützigkeit; Porsche und die Staatsanwaltschaft; Anwaltsgerede; RA Janitzki zur Stiftungsrechtsreform; Transparenz! Transparenz?; Zwei Lieblingsbücher; Who deserves a building named after them?; Interview: Holger Glaser; Smart Contracts; Tippfehler; "War for Talents" und Personalberater; Haftungsgefahren steigen!; Verwaltungskosten als Problem bei bekannter NPO?; Welche ein Freude: Beraterhonorare sind gestiegen! Ein "Schluck aus der Pulle"? - Weitere Überlegungen zum Länderindex Familienunternehmen; Immer nur Steuersenkungen? - Länderindex Familienunternehmen; Stiftungen - 2019; Weihnachtskarten; 2018 - 2019; „GzVvUbHmWiIuzÄwsV“; nachvollziehbare Argumentation; ...

Das Buch zu diesem Portal

"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

Das "Handbuch des inter­­­nationalen Stiftungsrechts"

mehr

Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Holger Glaser: Fachpublikationen im Stiftungsbereich und digitaler Wandel

Interview von RA C. J. Schürmann (11/2018)

Holger Glaser, Jahrgang 1967, ist Rechtsanwalt und seit 2008 verantwortlicher Redakteur bei der Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH (IWW), u.a. für den IWW-Informationsdienst "StiftungsBrief".

 

 

Sehr geehrter Herr Glaser, Sie sind als stellvertretender Chefredakteur beim IWW Institut unter anderem verantwortlich für den Informationsdienst „StiftungsBrief“. Können Sie die Publikation und Ihre Tätigkeit kurz vorstellen?

Der „StiftungsBrief“ ist ein Informationsdienst für Praktiker. Er wendet sich gleichermaßen an Stiftungsverantwortliche, potenzielle Stifter sowie natürlich deren Berater, sprich Steuerberater und Rechtsanwälte.

Meine Aufgabe als Redakteur ist die Auswahl der Berichterstattung und das Finden von Themen, die unseren Lesern auf den Nägeln brennen. Dabei ist das Ziel, immer praxisnah zu informieren. Wir versuchen immer dem Leser sofort umsetzbare Handlungsempfehlungen mit auf den Weg zu geben. Daneben nimmt ein Großteil meiner Tätigkeit das Redigieren der Beiträge ein. Sie werden bei uns intensiv sprachlich und inhaltlich optimiert und fachlich geprüft.

Seit wann sind Sie Redakteur? Hat sich das Tätigkeitsfeld aus Ihrer Sicht seitdem verändert?

Ich bin jetzt seit über zehn Jahren Redakteur und ja, verglichen mit den Anfangsjahren hat sich das Tätigkeitsfeld schon verändert, beziehungsweise deutlich ausgeweitet. Lag der Fokus der Arbeit früher ausschließlich auf dem Printprodukt, während das Online-Angebot nachgeschaltet war, hat sich dies zwischenzeitlich gewandelt. Wir sind jetzt zusätzlich noch Online-Redakteure und im Bereich von Social-Media tätig, sprich Administratoren der Facebook-Seiten unserer Informationsdienste.

Die Vermittlung von fachlichen Inhalten findet neben dem klassischen Printmedium heute vermehrt „digital“ statt. Die Online-Verfügbarkeit und -Auffindbarkeit ist essentiell, will man den angesprochenen Leserkreis erreichen - zumal dieser Kreis bei einer Spezialmaterie wie dem Stiftungsrecht eher klein ist. Wie erleben Sie diesen digitalen Wandel aus der eigenen Praxiserfahrung?

Die Digitalisierung schreitet voran - in unserem Bereich, also bei Stiftungen und deren Beratern, aber sicher nicht so schnell wie anderswo. Hier ist man eher konservativ unterwegs. So merke ich etwa bei Leseranfragen, aber auch bei Anfragen von Autoren, dass viele weder die Homepage des „StiftungsBriefs“ kennen, geschweige denn unser Online-Archiv. Dazu auch noch ein lustiges Beispiel aus einem anderen Bereich: Ich habe auf XING für eines unserer "Webinare" - das sind Online-Vorträge in bestimmten Rechtsgebieten - in dem entsprechenden Fachforum aufmerksam gemacht. Kommentar des Administrators (selbst Rechtsanwalt): „Tolle Themen, wäre schön, wenn sie eine solche Veranstaltung auch einmal in unserer Gegend durchführen würden.“

Ja, die Eingewöhnungsphase der Nutzer benötigt eben doch oft mehr Zeit als gedacht. Welche Entwicklungen erwarten Sie denn in der Zukunft? Wird es die „klassischen“ (gedruckten) Fachpublikationen in absehbarer Zeit noch geben?

Allen Unkenrufen zum Trotz – ich glaube: Ja. Meine Argumente sind dafür ganz simpel. Dem gedruckten Wort glaubt man immer noch mehr, als dem Wort auf dem Bildschirm. Die freie Verfügbarkeit von Informationen im Netz und ihre überbordende Masse nur zu einem Thema überfordert den wirklich interessierten Leser nicht nur bei der notwendigen „Filtertätigkeit“, sie lässt auch seinen Zweifel an der Seriosität der Informationen wachsen. Für ihn stellt sich also die Frage: "Soll ich wirklich so viel Zeit in die Informationssuche im Netz investieren ohne am Ende sicher zu sein, die richtige Antwort gefunden zu haben oder investiere ich nicht besser in eine Fachzeitschrift, der ich vertraue?"

Das andere Argument ist: Jeder, den ich kenne, hält immer noch lieber ein Buch oder eine Zeitschrift in den Händen als ein Tablet. Es liest sich einfach besser. Und dieser Eindruck ist offenbar nicht nur subjektiv. Untersuchungen haben ergeben, dass der Text einer gedruckten Seite von den Lesern meist komplett durchgelesen wird, während man etwa auf einem Tablet oder Bildschirm den Text nur quer liest, also scannt. Folge: Das Gelesene aus dem Buch bleibt viel besser in Erinnerung, als das, was man vom Bildschirm aufgenommen hat. Eine Erfahrung, die wahrscheinlich jeder schon einmal selbst gemacht hat.

In der Tat. Sie waren ja früher auch als Rechtsanwalt tätig. In welchem Bereich?

Ich war wie man so schön sagt „breit aufgestellt“. In der Hauptsache waren es Mandate in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Miet- und WEG-Recht.

Sind die Erfahrungen aus dem Anwaltsberuf mitunter auch bei Ihrer jetzigen Tätigkeit nützlich? Gibt es wesentliche Unterschiede - abgesehen vielleicht von den Arbeitszeiten?

Auf jeden Fall! Im Anwaltsberuf lernt man, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden. Das hilft ungemein beim Redigieren der Beiträge. Auch wenn manchmal zum Leidwesen der Autoren die Beiträge dadurch vom Umfang her deutlich schrumpfen.

Die anwaltliche Tätigkeit ist in erster Linie darauf gerichtet einen Lebenssachverhalt zu ermitteln oder auch bei gestaltender Tätigkeit die Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten herauszufinden. Auf dieser Ebene muss sauber gearbeitet werden, weil ansonsten die danach folgende rechtliche Einordnung schief geht.

Als Redakteur hat man es mit bereits feststehenden Sachverhalten zu tun. Sei es in Form einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder eines Problems aus der Praxis der Zielgruppe. Hier rückt also die rechtliche Einordnung in den Vordergrund und vor allem, was man daraus für die Praxis ableiten muss.

Sie sind ja als Chefredakteur stets „am Puls der Zeit“ - Wo sehen Sie aktuell wesentliche Trends und Entwicklungen im Stiftungswesen, auch mit Blick auf etwaige Gesetzesreformen?

Da ist natürlich die geplante Stiftungsrechtsreform zu nennen. Mit besonderem Interesse verfolge ich dabei die Diskussion um das Thema „Stiftung auf Zeit“.

„Abschließend möchte ich Ihnen gerne noch eine Frage stellen, die wir hier auf www.stiftungsrecht-plus.de fast immer an das Ende eines Interviews stellen: Auch heutzutage stehen junge Leute vor der wichtigen Frage ihrer Berufswahl. Welche Tipps können Sie diesen jungen Leuten für eine erfolgreiche Zukunft geben?“

Gerade Jurastudenten sind aufgrund der ganzen Ausrichtung ihres Studiums immer noch auf die klassischen juristischen Berufe fixiert. Auch wenn es schon oft gesagt wurde, aber die Berufschancen für Juristen sind viel vielfältiger, als man als Student oder Referendar denkt. Der wichtigste Rat kann eigentlich nur lauten: Macht das, woran ihr Spaß habt und was euch wirklich interessiert! Einarbeiten kann man sich in fast alles und gerade da hilft einem als Jurist, neben dem Wissen um das Recht, der Umgang mit Sprache und nicht zuletzt, die Ausbildung zum Generalisten.

Sehr geehrter Herr Glaser, haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch!