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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Prof. Dr. Knut Werner Lange: Unselbstständige Stiftung von Todes wegen?

Interview von Dr. K. Jan Schiffer (03/2014)

Prof. Dr. Knut Werner Lange ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, sowie deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth und derzeit Prodekan der dortigen Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Er arbeitet vor allem auf den Gebieten des deutschen und internationalen Erbrechts, der Unternehmensnachfolge sowie des zivilen Stiftungsrechts. Ein besonderes Forschungsinteresse gilt dabei den Familienunternehmen. Prof. Lange wurde in Hamburg geboren und studierte in Konstanz Rechtswissenschaft. Nach Stationen an der Ruhr-Universität Bochum (1998) und der Universität Witten/Herdecke (1999) kam er im Jahr 2007 nach Bayreuth. Seit 2012 ist er Direktor der dortigen Forschungsstelle für Familienunternehmen (FoFamU). Prof. Lange ist Mitherausgeber der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) und der Zeitschrift für Familienunternehmen und Stiftungen (FuS) sowie Autor zahlreicher Bücher und Fachbeiträge zu erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Themen. Er hatte als Sachverständiger an der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts teilgenommen und war Referent für den 68. Deutschen Juristentag über das Gutachten von Frau Prof. Dr. Röthel zum Thema „Sind unsere erbrechtlichen Institutionen und Instrumente noch zeitgemäß?“

http://www.zivilrecht5.uni-bayreuth.de

http://forschungsstelle-fuer-familienunternehmen.de

 

Herr Prof. Dr. Lange, Sie befürworten in ZErb 2013, 324 ff. die unselbstständige Stiftung von Todes wegen. Dazu schreiben Sie eingangs Ihres Aufsatzes (S. 324): "Die unselbstständige Stiftung von Todes wegen steht im Schatten ihrer großen Schwester, der rechtsfähigen Stiftung der §§ 80 bis 88 BGB. Dabei sprechen für sie die einfachere Errichtung, ihre weniger aufwendige Verwaltung, das Fehlen einer staatlichen Aufsicht über die laufende Stiftungstätigkeit und die deutlich geringere Vermögensausstattung. ..." Ob die genannten Punkte wirklich in jedem Fall vorteilhaft sind, möchte ich doch sehr bezweifeln. Es ist jedenfalls für den betreffenden Sachverhalt sehr genau zu prüfen. Sehen Sie das wirklich anders oder habe ich Sie da eher missverstanden?

Ich denke eher Letzteres. Mein Beitrag beleuchtet neben diesen Vorzügen auch die Schwächen der unselbstständigen Stiftung. Wie bei vielen anderen Gestaltungsformen gilt auch hier, dass der „one-fits-for-all-Ansatz“ für die stiftungsrechtliche Beratung nicht taugt. Dennoch ist die unselbstständige Stiftung sehr weit verbreitet und wird immer wieder nachgefragt, gerade weil sie auf den ersten Blick so einfach und unkompliziert daher kommt. Die Tücke liegt aber im Detail und hier namentlich in der Absicherung des Stifterwillens nach seinem Tod und in einem angemessenen Vermögensschutz. Daher stellt sich die unselbstständige Stiftung bei genauer Betrachtung als recht schwierig zu handhabendes Instrument dar. Das wird in der Praxis gelegentlich übersehen. Gleichwohl ist sie wie gesagt keineswegs selten und hat auch ihre Vorzüge. Mir sind einige unselbstständige Stiftungen bekannt, die ganz hervorragend funktionieren und wichtige Beiträge leisten. Aber wie so vieles im Recht passt das Instrument halt nicht immer.

In der Tat schreiben Sie auf S. 326 in dem Aufsatz auch: "Gleichwohl  können Verzögerungen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Aufnahme der Stiftungstätigkeit verzögern oder im Einzelfall gar vereiteln." Welche Fallkonstellationen haben Sie dabei vor Augen?

In dem Kontext zu dieser Aussage geht es um die Frage, wie der unselbstständigen Stiftung von Todes wegen Vermögen zugewandt werden kann und was davon zu halten ist, wenn dies dergestalt erfolgt, dass der Erblasser/Stifter den Stiftungsträger als Miterben einsetzt. Hier weise ich darauf hin, dass damit eine Erbengemeinschaft entsteht, die gesamthänderisch gebundenes Vermögen verwaltet. Es muss daher zunächst einmal zur Erbauseinandersetzung kommen, damit das Vermögen beim Stiftungsträger am Ende auch tatsächlich „ankommt“ und dort für die unselbstständige Stiftung verwandt werden kann. Dieser Vorgang nimmt in der Regel eine gewisse Zeit in Anspruch. Da zudem den Miterben durch das Gesetz eine sehr starke Stellung eingeräumt ist, besteht ein nicht unerhebliches Stör- und Blockadepotenzial. Zudem kann die Miterbengemeinschaft emotional belastend sein, was Konflikte und Streitereien zusätzlich anheizen kann. So mag es für die Miterben wenig einsichtig sein, weshalb ein Teil des Nachlasses in eine unselbstständige Stiftung eingebracht werden soll.

Die Beraterwelt findet zunehmend neue Verwendungszwecke zur treuhänderischen Stiftung. So finden wir neuerdings auch Hinweise zur treuhänderischen Familienstiftung. Was halten Sie davon?

Ich habe davon gelesen, bin ihr aber noch nicht begegnet. Meines Erachtens scheint es gerade ein wenig „en vogue“ zu sein, die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten gewissermaßen auszureizen. Ich kann nicht recht erkennen, worin der Nutzen für eine größere Zahl an Konstellationen liegen soll. Im konkreten Einzelfall vermag es aber eine zusätzliche Variante zu sein. Wie gesagt, ich bin, was die unselbstständige Stiftung angeht, eher neutral eingestellt.

Aktuell habe ich auch Hinweise zur Familienverbrauchsstiftung gelesen. Jetzt warte ich nur noch auf die treuhänderische Familienverbrauchsstiftung? Was halten Sie davon? Übertreiben wir Berater? Überschreiten wir problematische Grenzen?

Wenn ein Mandant sich mit dem Gedanken trägt, einen Teil seines Vermögens in eine Stiftung einzubringen, so ist es naturgemäß die Aufgabe des Beraters, ihm dabei so gut es geht zu helfen. Je nach Sachverhalt gehört dazu auch die unselbstständige Stiftung, ggf. von Todes wegen.

Grenzen werden dort überschritten, wo einem unerfahrenen Mandanten Gestaltungen gleichsam aufgeschwätzt werden, die für ihn weder sinnvoll noch zur Lösung seines Problems notwendig sind. Auch gehört es zu einer seriösen Beratung, auf Gefahren oder Schwächen der einen oder anderen Stiftungskonstruktion hinzuweisen. Dies gilt nicht nur für die Gründung, sondern auch für die tägliche Stiftungsarbeit. Denken Sie etwa an Governance-Probleme, eine ausreichende Kapitalausstattung oder die festen Kosten. Die Familienverbrauchsstiftung ist nun einmal ein Produkt, das unsere Gesetzgebung ermöglicht und dieses kann in bestimmten Situationen sicherlich sinnvoll eingesetzt werden. Wegen meiner Eingangs geschilderten Hinweise zu unselbstständigen Stiftungen würde ich die in Ihrer Frage angesprochene Kombination allerdings nicht gerade offensiv verfolgen.

Da scheinen wir ja ähnlich zu denken. Wissenschaft und Praxis stimmen überein. Wie erfreulich! Bei all der Gestaltungsphantasie stellt sich aus meiner Sicht auch ganz generell die Frage, ob wir in den letzten Jahren mit einer Flut von kleinen Stiftungen, die nicht wirklich langfristig überlebensfähig sind, übertrieben haben? Hüttemann/Rawert haben die Thematik mit ihrem Aufsatz „Die notleidende Stiftung“ (ZIP 2013, 2136) aufgegriffen. Was halten Sie davon?

Die Autoren haben mir in vielen Punkten aus dem Herzen gesprochen. Die Frage nach der Langfristigkeit eines Stiftungsengagements wird viel zu selten (selbst)kritisch gestellt. Wer beispielsweise 100.000 Euro für eine selbstständige Stiftung ausgeben will, die sich mit der Krebsforschung befassen soll, muss sich meines Erachtens fragen lassen, was er damit erreichen will. Mehr als einen Promotionspreis wird eine so ausgestattete Stiftung aus ihren jährlichen Erträgen nicht finanzieren können.

Leider hat der Gesetzgeber verabsäumt, durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststiftungskapital wenigstens eine hinreichende Sensibilität in diesem Punkt zu schaffen, auch wenn ein solches Mindestkapital naturgemäß auch seine gesetzestechnischen Schwächen hat. Zudem prüfen die Landesstiftungsbehörden mancher Länder nicht immer streng genug, ob die „dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint“, wie es im Gesetz heißt.

So landet das Problem beim Berater, wo es schon deshalb schlecht verortet ist, weil dieser im Einzelfall seinem Mandanten die Idee, eine Stiftung mit unzureichender Kapitalausstattung gründen zu wollen, ausreden müsste, was zumindest schlecht für das eigene Geschäft ist. Diese Großzügigkeit bei der Gründung, wie wir sie in der Vergangenheit erlebt haben, führt angesichts der weiter andauernden Finanzmarktrealitäten dazu, dass manche kapitalschwache Stiftung gegenwärtig vor größten Herausforderungen steht.

Nun, zu dem Kommentar bezogen auf die Beraterzunft muss ich natürlich etwas sagen. Wir Berater sehen keineswegs nur auf unser Geschäft, wobei wie immer Ausnahmen die Regel bestätigen. Persönlich sehe ich mich als Organ der Rechtspflege. Ich stimme Ihnen aber ausdrücklich zu, dass auch wir anwaltlichen Berater möglichst in einer Position sein sollten, die uns eine unabhängige Beratung ermöglicht. Das mag in der Praxis mitunter nicht gegeben sein. Denken wir an den Einzelanwalt, der auf den bestimmten Mandanten für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist. Oder an den Anwalt in der Großkanzlei, der aus verschiedensten Gründen gar nicht mehr alleine entscheiden darf, ob und wie er ein Mandat bearbeitet. Das ist ein weites Feld. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass unter dem Strich und längerfristig betrachtet eine kritische Beratung belohnt wird. Schließlich ist man kein „Mietmaul“, auch wenn potentielle Mandanten mitunter erwarten, dass man kritiklos das macht, was sie für richtig halten. Da ist dann besonders viel Beratung erforderlich. Zurück zur Stiftung:

Persönlich sehe ich die Aufgabe, andauernd geeignete und engagierte Nachfolger in den Stiftungsorganen zu finden und das zumeist ehrenamtlich, als noch viel größeres Problem als die Aufgabe im aktuellen Kapital- und Spendenmarkt ausreichende Mittel für die Zweckerfüllung zu erwirtschaften. Wie sind Ihre Erfahrungen zu diesem Punkt?

In diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Da viele Stiftungen zudem im Verborgenen wirken, fällt es ihnen schwer, gewissermaßen auf dem Personalmarkt, wenn mir diese Formulierung gestattet ist, für sich zu werben. Ist die Stiftung dann noch in besonderem Maße mit der Person des Stifters bzw. der Stifterin verbunden, ist es nicht leicht, Außenstehende für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Wie bei der Nachfolge in Familienunternehmen gilt aber auch hier der Grundsatz, dass die Dinge frühzeitig angepackt werden müssen. Durch Zeitablauf löst man an dieser Stelle keine Probleme. Vielleicht lässt sich ja eine Art Netzwerk etablieren, durch das erfahrene Persönlichkeiten vermittelt werden können. Das wäre doch eine schöne Aufgabe für Verbände und Berater.

In der Tat! Vielleicht packen Sie das Thema einmal mit Ihrer Forschungsstelle für Familienunternehmen an. Wie zu den anderen, von Ihnen angesprochenen Punkten ließe sich auch dazu noch vieles sagen. Vielleicht greifen wir das Eine oder Andere künftig noch einmal auf.

Abschließend möchte ich Ihnen heute gerne noch eine Frage stellen, die wir hier auf www.stiftungsrecht-plus.de fast immer an das Ende eines Interviews stellen: Auch heutzutage stehen junge Leute vor der wichtigen Frage ihrer Berufswahl. Welche Tipps können Sie diesen jungen Leuten für eine erfolgreiche Zukunft geben?

Wenn Sie von Berufswahl sprechen, so gehe ich davon aus, dass es nicht um die Wahl des richtigen Studiums geht. Diesen jungen Menschen rate ich: Hören Sie nicht darauf, was die anderen machen oder was gerade besonders angesagt ist. Warten Sie aber auch nicht darauf, dass das Schicksal an Ihre Tür klopft, sondern werden Sie selbst aktiv. Wichtig ist, dass Sie einen Beruf finden, bei dem Sie ihre Stärken nutzen können und den Sie langfristig mit Freude ausüben können. Fragen Sie also beispielsweise nicht: „Soll ich Anwalt/Anwältin“ werden?“, sondern beantworten Sie sich die Frage nach dem Wie. Wie soll ein Beruf ausgestaltet sein, damit er mir Spaß macht? Will ich viel reisen, will ich die Welt sehen, liebe ich die Abwechslung oder eher die Routine, das Regelmäßige, die vertrauten Gesichter und Orte. Will ich in einem Team arbeiten oder bin ich besser als Einzelkämpfer, habe ich Probleme mit Autoritäten, will ich Führungs- und Personalverantwortung, will ich gestalten, will ich viel Geld verdienen oder habe ich ein großes Freizeitbedürfnis. Will ich viel Zeit für meine Familie haben, usw. Wenn Sie sich diese Fragen ehrlich beantworten, werden Sie feststellen, dass dies eine ganz andere, und zwar sehr viel persönlichere Herangehensweise an die Berufswahl ist. Vielleicht entdecken Sie so auch eine neue Facette ihrer Persönlichkeit.

Herr Prof. Dr. Lange, herzlichen Dank für das Gespräch!