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Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

04.11.2019Herrenloses Bankvermögen in eine gemeinnützige Stiftung?

Von: K. Jan Schiffer

Spiegel online hat am 13.10.2019 berichtet, dass der Verein Social Entrepreneurship Network Deutschland (siehe auch hier) sich dafür einsetzt, „Geld von vergessenen Konten in soziale Zwecke [zu] investieren".

Es geht um verwaiste (herrenlose) Bankkonten. Von diesen Konten gehen die dort verbuchten Beträge bislang nach 30 Jahren an die betreffenden Banken. Der Verein will nun, dass dieses Geld für gemeinnützige Zwecke ausgegeben wird. Das Geld soll nach den Vorstellungen des Vereins in einen Sozialfonds investiert werden.

Die Satzung des Vereins findet sich zur eigenen Betrachtung hier. Nach dem Bericht soll es um bis zu 9,0 Mrd. Euro gehen. Deutschland sei aktuell das einzige der G7-Länder, das über keine gesetzliche Regelung für nachrichtenlose Konten verfüge.

In Großbritannien gibt es laut spiegel.de ein markantes Beispiel:

Dort überweisen Banken seit 2008 die Guthaben entsprechender Konten in einen Fonds, wenn sich 15 Jahre lang niemand gemeldet halt. 40 Prozent dieses Geldes wird risikoarm investiert, zum Beispiel in Staatsanleihen, falls sich doch noch Erben für das Konto finden. 60 Prozent fließen in einen Fonds, der für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Der Verein schlägt vor, dass die staatliche Kfw-Bank in ähnlicher Weise ein Melderegister führt, um etwaigen Erben die Suche zu erleichtern. Wenn 10 Jahre verstrichen sind, soll das Bankgeld dann automatisch an den neuen Fonds fließen.

Das Bundesfinanzministerium hat, wie spiegel.de berichtet, auf Nachfrage des "Handelsblatt" mitgeteilt, dass man das Thema "Nachrichtenlose Konten" eng im Blick habe, allerdings ohne aktuelle Planungen für eine gesetzliche Regelung. Es bestünden noch viele erbrechtliche Fragen und Datenschutzthemen, die zu klären seien.

Ich finde, der Vorschlag ist bedenkenswert, sehe jedoch eine „neutrale Instanz“ in der Rechtsform einer gemeinnützigen Stiftung und nicht der Kfw-Bank. Ich bin gespannt, wie die Diskussion zu diesem Punkt weitergeht.

In der Schweiz gibt es ein etwas anderes Modell. Seit Januar 2015 besteht dort eine gesetzliche Regelung, nach der die Banken Vermögen, bei denen der letzte Kundenkontakt 60 Jahre oder weiter zurück liegt, auf einer Internetseite publizieren und die Gelder nach einem weiteren Jahr ohne Kontakt zum Kunden an den Staat abliefern werden. Zudem gibt es für Kunden und Anspruchsberechtigte über den Bankenombudsman (der schreibt sich dort tatsächlich so!) die Möglichkeit nach nachrichtenlosen Vermögen zu suchen. Zu einem gemeinnützigen Bezug ist auf der betreffenden Homepage nichts ersichtlich, wenn man nicht den Staat als gemeinnützig ansieht.