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14.03.2019Transparenz oder nicht Tranparenz, ist das hier wirklich die Frage?

Von: Matthias Pruns

Das Thema Transparenz bewegt Staaten, Unternehmen und auch Stiftungen, wie wir spätestens seit der Einführung des Transparenzregisters wissen.

Transparenz ist vielen allerdings ein Dorn im Auge, wie uns bspw. der Komplex der Panama-Papers vor Augen geführt hat. Aber das ist nur eins von vielen Beispielen.

Nicht ohne Grund hat etwa Donald Trump seine Steuerunterlagen bis heute nicht vorgelegt, wie es für Präsidentschaftskandidaten in den USA eigentlich üblich ist. Das verwundert angesichts des Umgangs seiner Familie mit Fragen der Steuerehrlichkeit aber auch nicht wirklich.

Im Zusammenhang mit dem EU-Referendum des Vereinigten Königreichs hat sich herausgestellt, dass große Summen aus zum Teil unbekannten Quellen in den Wahlkampf der Leave-Kampagne geflossen sind. Ein Problem, dass übrigens auch im deutschen Parlament nicht unbekannt ist, und zwar nicht erst seit dem Spendenskandal der AfD wie allen älteren Semestern wieder einfallen dürfte, wenn sie an Helmut Kohls „Ehrenwort“erinnert werden.

Wenig transparent ist es schließlich auch, wenn ein Sportfunktionär ein Interview abbricht, weil ihm die Fragen zu den im Sportbetrieb fließenden Geldern anscheinend nicht mehr gefallen.

Transparenz tut also anscheinend not – so könnte man zumindest meinen. Anders scheint das indes die Stiftung Familienunternehmen zu sehen

„Der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Familienunternehmen warnt vor den negativen Folgen ausufernder Transparenzauflagen. Er fordert eine stärkere Beachtung des Prinzips des Datenschutzes auch für Unternehmer. ‚Mit immer weitreichenderen Offenlegungspflichten gefährdet der Staat die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit von Unternehmern und schwächt Unternehmen im Wettbewerb. Die Prinzipien des Datenschutzes gelten für alle Bürger gleichermaßen‘, erklärt der Beirat anlässlich der Präsentation seines von der Stiftung Familienunternehmen herausgegebenen Jahreshefts ‚Aspekte der Unternehmenstransparenz‘“.

Das hört sich dramtaisch an und wird aus berufenem Mund sogar noch mit verfassungsrechtlichen Argumenten untermauert:

Nach Meinung des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio stößt der Gesetzgeber mit unbekümmert verhängten Transparenzpflichten an verfassungsrechtliche Grenzen. Der gläserne Mensch widerspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes, schreibt er im Jahresheft. Auch für Wirtschaftsunternehmen gälten Grundrechte. Er mahnte an, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu folgen. Das Verfassungsrecht verlangt nicht die Aufopferung der Interessen des Rechtstreuen, um eine bessere Bekämpfung von Rechtsbrechern zu ermöglichen.

Das ist sicherlich alles richtig, aber eben auch recht allgemein. Z.B. klärt uns bereits Art. 19 Abs. 3 GG darüber auf, dass die Grundrechte auch für inländische juristische Personen gelten, „soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“ Dass aber gerade beim Thema Transparenz und Datenschutz zwischen natürlichen und juristischen personen ein erheblicher Unterschied besteht, dürfte auf den ersten Blick einleuchten.

Wo genau die Grenzen zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Privatinteressen von Unternehmen und Unternehmern zu ziehen sind, muss stets neu ausgelotet werden. Ist es z.B. wirklich "unbekümmert" und unverhältnismäßig vom Gesetzgeber, wenn sich die Gesellschafter von Unternehmen in ein Transparenzregister eintragen lassen müssen oder wenn Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Umsatz dazu verpflichtet werden, Gewinn- und Steuerdaten für jedermann zugänglich zu machen?

Eine endgültige Antwort, das mag man mir verzeihen, kann auch ich hier nicht geben. Aber zumindest sei mir angesichts der oben angesprochenen Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit die Anmerkung erlaubt, dass der Gesetzgeber einigen Anlass hat, für mehr Transparenz im Unternehmensbereich zu sorgen. Alle Beteiligten, insbesondere auch wir Berater mit unserer manchmal ausufernden Gestaltungsfreude, müssen sich kritisch hinterfragen, welche Rolle sie dabei gespielt haben und welchen Beitrag sie zu diesem Wunsch nach mehr Transparenz geleistet haben und in Zukunft leisten wollen. 

„Der gläserne Mensch widerspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes“, schreibt Di Fabio. Dem möchte ich entgegenhalten, dass wir es zum einen eben nicht vornehmlich mit Menschen, sondern mit Unternehmen zu tun haben, und zum anderen wir Bürger ein Interesse daran haben, zu wissen, wer in unserer Demokratie mit welchen Geldströmen wie hantiert, um seine Interessen durchzusetzen oder sich seinen Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit zu entziehen.