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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

08.12.2010Stiftungen und Selbstanzeige?

Von: K. Jan Schiffer

Zumindest Ab und An gibt es im Zusammenhang auch mit Stiftungen (im Ausland) die Frage nach etwaigen Steuerhinterziehungen und nach der passenden Reaktion darauf.

Die Selbstanzeige als Möglichkeit, nachträgliche Straffreiheit zu erlangen, ist im Zusammehang nicht nur mit verschiedenen CDs und der daraus resultierenden großen Zahl von Selbstanzeigen stärker in den Fokus der öffentlichen und der politischen Diskussion geraten.

Die Bundestagsfraktion von Bündniss 90/Die Grünen warf bereits im März 2010 die Frage auf, ob der Zinssatz der Hinterziehungszinsen mit 6% nicht zu gering sei. Weiter ging der Vorschlag der SPD-Fraktion, die in ihrem Gesetzesentwurf vom 20.04.2010 die Selbstanzeige mit Wirkung zum 01.01.2011 ersatzlos streichen wollte. Insbesondere die Regierungsparteien wollten jedoch an der Selbstanzeige an sich festhalten, aber angesichts der Ereignisse im Rahmen der Steueraffäre Änderungen vornehmen.

Mitten in die laufende parlamentarische Diskussion zur Selbstanzeige fiel das Urteil des BGH vom 20. Mai 2010 (NJW 2010, 2146) zur Teilselbstanzeige. Die bis dahin nach herrschender Meinung anerkannte Möglichkeit, nur einen Teil der hinterzogenen Beträge anzuzeigen und insoweit Straffreiheit zu erlangen, wurde vom BGH abgelehnt. Nur wer vollständig „reinen Tisch“ mache und dadurch zur Steuerehrlichkeit zurückkehre, könne aufgrund der Regelung des § 371 AO Straffreiheit erlangen.

Nunmehr hat nach einigen auch fachlichen Diskussionen die Regierung Ende November einen eigenständigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) vor. Der Entwurf, der heute, am 08.12.2010, vom Bundeskabinett beschlossen wurde, und die Gesamtproblematik sind hier näher erläutert. Im Ergebnis ist die Möglichkeit zur Selbstanzeige, wenn es so kommt, stark eingeschränkt.