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"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

14.12.2012Der Fachmann als Guru ohne Begründungspflicht?

Von: K. Jan Schiffer

Kennen Sie das? Da berichtet der Kollege, er habe den XY-Fachmann, einen ausgesprochenen Kenner der Materie, zu etwas gefragt und der habe gesagt, es sei rechtlich/steuerrechtlich so und so.

Nun, es gibt herausragende Fachleute mit einem unglaublichen Wissen, aber bleiben wir bei diesem "Guru-Ansatz" doch bitte skeptisch - und das aus mindestens zwei Gründen:

1. Oftmals wird man etwa auf einer Vortragsveranstaltung nebenbei etwas gefragt und erfährt nicht den kompletten Sachverhalt, der zur fachlichen Beurteilung der Angelegenheit erforderlich wäre. Die erste grobe (!) Einschätzung, die man dann ggf. abgibt - mit aller Vorsicht natürlich unter Hinweis auf die nicht erfolgte Prüfung , ist dann idR schon deshalb wertlos, weil sie den Sachverhalt nicht wirklich trifft.

2. Trifft die fachliche Aussage doch einmal wirklich den konkreten den Fall und ist (unterstellt) auch richtig, hat sie dennoch nur bedingten Wert, wenn sie nicht fachlich begründet und belegt wird, so dass sie jederzeit nachvollzogen werden kann. Ein solche Begründung ist bei solchen Nebenbei-Fragen" idR gar nicht möglich, weil die Zeit für eine eingehende fachliche Begründung fehlt und weil selbst der fachliche "Guru" idR Fundstellen nur ausnahmsweise auswendig weiß.

"Der "Guru" hat mir gesagt, ..." hilft also in aller Regel nicht wirklich weiter und nimmt uns vor allem nicht die Pflicht der eigenen, gründlichen Prüfung.