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"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen

Die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen besteht seit 1998 und möchte einen nachhaltigen Beitrag leisten zur Intensivierung der Krebsbekämpfung bei Kindern und Jugendlichen.

Wir wollen

  • die Krebsforschung, vor allem im Tumorzentrum an der Universitäts-Kinderklinik Tübingen, unterstützen und
  • die personelle und sachliche Ausstattung der Kinderklinik Tübingen verbessern.

Kampf dem Krebs bei Kindern – Ein realistischer Fall

Lukas feierte im Herbst seinen achten Geburtstag. Er war ein aktiver, aufgeschlossener Junge und als Jüngster von vier Geschwistern immer bei allen Streichen der älteren dabei. Fußball machte ihm Spaß, Skifahren und erste Schritte im Judo interessierten ihn sehr. Er ging gerne zur Schule und hatte keinerlei Lernprobleme.

Doch dann wurde er immer müder. Nach dem Fußballtraining legte er sich auf die Bank, ganz ungewohnt. Und er bekam immer mehr blaue Flecken auf der Haut. Der erste Arzt sagte: „Er wird sich wohl gestoßen haben, bei einem so aktiven Kind nichts Ungewöhnliches“ und: „Wahrscheinlich strengt ihn die Schule an“. Kurz vor Weihnachten wurde es immer schlimmer. Ein zweiter Arzt machte eine Blutprobe und zwei Tage später musste Lukas schon in die Tübinger Kinderklinik. Die dortige Untersuchung bestätigte die Befürchtungen: Lukas hatte Leukämie.

Die Chemotherapie im Krankenhaus begann. Er vertrug sie schlecht: Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Haarausfall, Angst. Es war schrecklich für Lukas, seine Eltern und Geschwister. Immer war ein Elternteil bei ihm auf der Station oder in seiner Nähe, daher kam zu Hause alles durcheinander. Auch die Geschwister litten sehr. Aber die Übernachtungen im Elternhaus des Fördervereins machten in der Not für Lukas und seine Eltern doch noch vieles einfacher.

Im Juli kam die erfreuliche Nachricht: Lukas hatte keine Leukämiezellen mehr im Blut. Die anstrengende Chemo hatte sich offensichtlich gelohnt. Jetzt fuhr die ganze Familie in Urlaub auf einen Bauernhof. Hier konnten sich alle erholen. Es fiel aber auf, dass Lukas immer weniger Appetit bekam. Bei den Kontrolluntersuchungen in Tübingen stellte sich dann heraus, dass Lukas nur wenige Wochen nach der scheinbaren Gesundung wieder einen Rückfall hatte.

Jetzt half nur eine Transplantation des Knochenmarks. Sein Bruder spendete und Lukas verbrachte viele Wochen auf der Transplantationsstation. Es war eine harte Zeit, denn die Transplantation strengte ihn außerordentlich an. Genau ein Jahr nach dem Krankheitsbeginn, an Weihnachten, wurde Lukas aus der Transplantationsstation als gesund entlassen und durfte wieder nach Hause. Er war fröhlich, den Riesenstress endlich überwunden zu haben. Endlich wieder für alle die gewohnte Familie.

Lukas hatte einen Wunsch: Skifahren. Er wurde immer kräftiger, so dass niemand etwas gegen diesen Wunsch hatte. Und dann, mitten auf der Skipiste bekam er plötzlich wieder die gefürchteten Schmerzen im Beckenbereich. Eine überstürzte Fahrt in die Tübinger Kinderklinik führte zur schrecklichen Gewissheit: Lukas hatte wieder einen Rückfall.

Er durfte nach Hause - diesmal aber zum Sterben. Niemand konnte mehr etwas für ihn tun. Und so starb Lukas im Kreise seiner Familie genau 14 Monate nach der ersten Diagnose. Die Leukämie war einfach stärker als sein junges Leben.

Ein solcher Lebenslauf ist für uns Verpflichtung: Kampf dem Krebs bei Kindern!

Helfen Sie mit!

 

Unsere erfolgreiche Forschungsförderung

Wir unterstützen vielversprechende Forschungsvorhaben an der Universitäts-Kinderklinik Tübingen. In den letzten Jahren hat sich die Kinderklink Tübingen, auch durch unsere Hilfe, zu einem international führenden Tumorzentrum entwickelt.

 

Ein Beispiel: Antikörper gegen Leukämie bei Kindern

Zusammen mit unserer Unterstiftung, der Martin-Weller-Stiftung, haben wir ein außerordentlich wichtiges und zukunftsweisendes Forschungsprojekt gefördert. Es handelt sich um die Entwicklung von pädiatrisch geeigneten Antikörpern gegen Leukämie. Diese Tübinger Entwicklung zeigt zwischenzeitlich außerordentlich ermutigende Ergebnisse. Viele bisher „austherapierte“, d.h. zum Sterben nach Hause geschickte Kinder, haben mit dieser Therapie überlebt und können wieder zusammen mit ihren Familien Hoffnung schöpfen. Prof. Handgretinger, Chefarzt der onkologischen Kinderabteilung und Direktor der Kinderklinik, ist sehr zuversichtlich. Alle Mitarbeiter und Helfer der Stiftung sind stolz darauf, einen so wichtigen und richtungsweisenden Therapiefortschritt ermöglicht zu haben.

 

Erna Brunner-Preis

Mit dem Preis werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für ihre bisherigen Arbeiten im Gebiet der pädiatrischen Hämatologie/Onkologie ausgezeichnet, von denen auch in Zukunft weitere hervorragende Leistungen erwartet werden können.

Das Preisgeld in Höhe von € 5.000,00 soll primär als  Zuschuss zu den Kosten einer Präsentation der erzielten Forschungsergebnisse auf Kongressen und/oder Symposien, aber auch zum Besuch solcher Veranstaltungen verwendet werden.

Mit unserem Erna-Brunner-Preis wollen wir einen Beitrag zur Beschleunigung des Wissenstransfers leisten.

 

So können Sie helfen:


Auf ewig Gutes tun! Ein Testament für krebskranke Kinder!

Wenn Sie uns in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder uns mit einem Vermächtnis bedenken wollen, ist das für uns eine großartige Sache. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihrem Erbe / Vermächtnis sorgsam umgehen.

Helfen können wir nur, wenn uns jemand hilft, z. B. durch eine Berücksichtigung in Ihrem Testament. Wir konnten unsere bisherigen Erfolge vor allem durch testamentarische Verfügungen erreichen.

Wir würden uns sehr über Ihr soziales Engagement freuen. Und Sie können stolz darauf sein, mit Ihrer Zuwendung eines der international führenden und sehr erfolgreichen Krebsforschungszentren zu unterstützen. Sie können auch sicher sein, dass Ihr Testament durch unsere Stiftung professionell erfüllt wird und Ihre testamentarisch getroffenen Regelungen genau eingehalten werden. Sie können im Testament auch bestimmen, dass die Zuwendung vollumfänglich zur Erhöhung des Kapitalstocks verwendet wird. Dadurch sind Sie sicher, dass Ihr Vermächtnis ausschließlich dem Kapitalstock der Stiftung zufließt. Dieser darf nie vermindert werden. Die Projekte werden aus dessen Zinsertrag finanziert. So können Sie mit Ihrer Zuwendung dauernd Gutes tun, denn Ihr Geld bleibt bei uns erhalten. Es ist Ihnen in Ihrem Testament auch möglich zu bestimmen, dass nur ein Teil Ihres Vermögens in den Kapitalstock fließen soll und der Rest direkt zur Projektunterstützung dienen soll.

Denken Sie bitte daran: Jede Erhöhung unseres Kapitalstocks führt zu einer Zukunftsabsicherung unseres Kampfes gegen Krebs bei Kindern!

Während Zustiftungen in der Abwicklung noch relativ einfach sind, bestehen bei testamentarischen Verfügungen viele juristische Stolpersteine. Um den im Testament ausgedrückten eigenen Willen auch wirklich später umsetzen zu können, wird eine juristisch klare Formulierung vorausgesetzt. Weil das Erbrecht aber eine komplizierte Materie mit vielen speziellen Formulierungen darstellt, hat die Stiftung des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen eine spezielle Einführungsschrift zusammengestellt, in der die Basisbegriffe und grundlegenden Zusammenhänge erläutert werden. Sie ist wirklich leicht zu lesen. Bitte fordern Sie diese „Testamentsinformationen“ an, ein Anruf in unserer Geschäftsstelle oder eine E-Mail genügt.

 

Zustiftungen

Neben einer normalen Spende, die zeitnah für die Stiftungsprojekte verwendet wird, können Sie bei einer Geldzuwendung auch bestimmen, dass diese ausschließlich das Grundstockvermögen der Stiftung erhöhen soll. Das Grundstockvermögen der Stiftung wird grundsätzlich in seinem Wert erhalten, während dessen Erträge den Stiftungszwecken zugutekommen. Eine solche Zustiftung ist ab einem Geldbetrag von € 500 möglich. Sie müssen dazu nur auf dem Überweisungsträger das Stichwort „Zustiftung“ vermerken. Auch für diesen Fall erhalten Sie natürlich eine Zuwendungsbestätigung. Eine Zustiftung ist auch durch letztwillige Verfügung (z.B. Testament) möglich – sprechen Sie uns dazu gerne an.

Wir sind stets daran interessiert, das Grundstockvermögen zu erhöhen, weil dadurch die Vermögenserträge der Stiftung steigen und so die langfristige Hilfsmöglichkeit der Stiftung gesichert wird. Sie sehen also, wenn Sie das Grundstockvermögen durch eine Zustiftung erhöhen, tun Sie damit „ewig“ Gutes. Das ist es doch wert, oder?

 

Spenden

Nur durch finanzielle Zuwendungen sind wir nachhaltig in der Lage, den Kampf gegen Krebs bei Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Ihre Spende wird unmittelbar den Projekten unserer Stiftung zugeführt und kommt dort annähernd in voller Höhe zur Wirkung, da unser Verwaltungskostenanteil extrem gering ist.

 

Kontakt:

Stiftung des
Fördervereins für krebskranke
Kinder Tübingen e. V.
Frondsbergstrasse 51
72070 Tübingen
Telefon: 07071/9468-20
info(at)krebskranke-kinder-tuebingen.de

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Hans-Werner Stahl
Telefon: 07071/9468-20
hwstahl(at)stiftung-krebskranke-kinder.de

Gabriele Sambeth
Telefon: 0 70 71/94 68-20
info(at)krebskranke-kinder-tuebingen.de

 

Unser Spendenkonto::

Volksbank Herrenberg-Nagold-Rottenburg eG

IBAN: DE83 6039 1310 0415 9000 00
BIC: GENODES1VBH