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26.08.2014Zimmermann (Hrsg.): Praxiskommentar erbrechtliche Nebengesetze
Walter Zimmermann (Hrg.): Praxiskommentar Erbrechtliche Nebengesetze, 1. Auflage 2012, 1458 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-941586-51-2, 139,00 EUR
Ab und an hat man etwas nicht direkt im Blick und kommt erst später bei passender Gelegenheit darauf, dann aber gewaltig. So ist es mir mit mit diesem Praxiskommentar gegangen:
Der hat uns in der Tat noch gefehlt, der "Praxiskommentar Erbrechtliche Nebengesetze", als Ergänzung für unsere Präsenzbibliothek direkt griffbereit am Schreibtisch.
Der Herausgeber und Mitautor Prof. Dr. Walter Zimmermann ist Vizepräsident des Landgerichts Passau a.D. und Honorarprofessor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Regensburg. Er steht wie seine Mitautoren für eine kompetente Auswahl der Kommentierungen und für echte Qualität.
Wir "Erbrechtler" wissen es doch: Neben den Erbrechtsregelungen im BGB gibt es zahlreiche weitere erbrechtlich relevante Vorschriften in anderen Rechtsnormen und anderen gesetzen. In dem Kommentar finden wir die wichtigsten Nebengesetze zum Erbrecht kompetent kommentiert udn das in einem Band. Der Praxiskommentar ist deshalb eine wichtige und wertvolle Ergänzung zu den zahlreichen eingeführten Kommentaren und Übersichtsbüchern zum Erbrecht (etwa von Damrau, Frieser, Riedel und von weiteren Kollegen) und zum Erbschaftsteuerrecht (etwa Meincke, Jülicher, Fischer (inzwischen in 5. Aufl.), ...)
Auf über 1.417 Seiten werden die wichtigsten erbrechtlich relevanten Normen aus folgenden Gesetzen udn rechtsnormen kommentiert (Ich zähle sie einfach einmal auf - allerdings ohne die diversen zusätzlichen Anhänge weiterer Normen, wie z. B. Anhang zu § 14 HeimG: Landesheimgesetze, S. 586 ff.):
AGB Banken, Landesrecht in Nachlassachen (nur Abdruck), BeurkG, LPartG, BNotO, LwVG, DONot, MiZi, EGBGB, PStG, EU-ErbVO, RPflG, FamFG, RVG, GBO, SGB I und II und XII, GrdstVG, HeimG, HGB, VerschG, HöfeO, VVG, InsO, ZPO, KonsG, ZVG, KostO (siehe dazu im Folgenden), Internationale Abkommen
Die KostO, als das Gesetz, nach dem auch die Notare ihre Gebühren und Auslagen berechnen, wurde als veraltet betrachtet. An seine Stelle ist 2013 das GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) getreten. In dem Praxiskommentar kommentiert Zimmermann noch die KostO, denn irgendwann muss man einen Kommentar abschließen – und dann kommt eben prompt eine neue Regelung. Das ist das wohl unvermeidbare Schicksal eines Kommentars. Das schmälert den praktischen Wert des Praxiskommentars aber nicht wirklich. (Eine Betrachtung des GNotKG findet sich übrigens hier.)
Autoren neben Zimmermann sind (Auch die will ich hier gerne nennen, steht doch üblicherweise "nur" der Hrg. im Fokus): RA, FASteuerR und FAFamR Dr. Thomas Binninger, Allensbach; RA, FAErbR und FAFamR Dr. Peter Bothe, Singen; RA Dr. Dierk Bredemeyer, Freiburg; Prof. Dr. Jürgen Damrau, Konstanz; Notar a.D. Dr. Thomas Diehn, LL.M., Berlin; Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Saarbrücken; Prof. Dr. Volker Grau, Berlin; StA Dr. Erik Hahn, Leipzig; RA, FAErbR und FAFamR Dr. Matthias Jünemann, Freiburg; Ass. iur. Dr. Claudia Mayer, LL.M., Passau; RiLG Dr. Andreas Möller, Bochum; RAin und FAinFamR Dr. Gudrun Möller, Münster; Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla, Leipzig; ORR Dr. Ullrich Spelsberg-Korspeter, München; RA, FAErbR und FAFamR Dr. Philipp Sticherling, Helmstedt.
Mein Fazit:
Für jeden "Erbrechtler" absolut empfehlenswert und "Zeit sparend"!.
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P. S.: Lesenswert ist die ausf. Besprechung von Krüger in ZErb 2013, 74 f.