AKTUELL

Herrenloses Bankvermögen in gemeinnützige Stiftung?; BFH: Zuwendung einer ausländischen Familienstiftung; Blog: Vermehrte Steuerabzugsfähigkeit?; Interview: Prof. Dr. Andreas Wiesehahn; Eine App und das Beraten wird ganz einfach!; Gründergeneration: "Weisheit" ab 40?; Ressortprinzip im Stiftungsvorstand; Attac und die Gemeinnützigkeit; Porsche und die Staatsanwaltschaft; Anwaltsgerede; RA Janitzki zur Stiftungsrechtsreform; Transparenz! Transparenz?; Zwei Lieblingsbücher; Who deserves a building named after them?; Interview: Holger Glaser; Smart Contracts; Tippfehler; "War for Talents" und Personalberater; Haftungsgefahren steigen!; Verwaltungskosten als Problem bei bekannter NPO?; Welche ein Freude: Beraterhonorare sind gestiegen! Ein "Schluck aus der Pulle"? - Weitere Überlegungen zum Länderindex Familienunternehmen; Immer nur Steuersenkungen? - Länderindex Familienunternehmen; Stiftungen - 2019; Weihnachtskarten; 2018 - 2019; „GzVvUbHmWiIuzÄwsV“; nachvollziehbare Argumentation; ...

Das Buch zu diesem Portal

"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

Das "Handbuch des inter­­­nationalen Stiftungsrechts"

mehr

Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

19.10.2012Zur Kunst richterlicher Rechtsfindung im Namen des Volkes

Von: K. Jan Schiffer

Gerhardt/Kepplinger/Geiß haben insgesamt 514 Strafrichter befragt. Die Befragung soll sichtbar machen, was sich im Innenleben eines Richters abspielt, der nach bestem Wissen und Gewissen auf dem "Weg zur Wahrheit" ist.

Zu der Befragung haben die drei Autoren einen aboslut lesenswerten Aufsatz in ZPR 2012, 213ff. veröffentlicht.

Zeitgleich hat Hirsch, Präsident des BVerfG a. D., in ZRP 2012, 205 ff., der Fachwelt einen ebenso lesenswerten Beitrag zur "schöpferischen Rechtsfindung" vorgelegt. Zur "schöpferischen Rechtsfindung" ist der Richter nach Hirsch befugt und angehalten, wenn Gesetz und Recht nicht deckungsleich sind. Hirsch betont dazu u. a., dass Recht mehr ist als die Summe der Paragrafen.

Ich empfehle beide Beiträge zur Lektüre für Juristen und auch Rechtslaien an einem schönen kalten Herbstabend gemütlich auf der Couch. (Oder doch besser am Schreibtisch?) Beispielzitat (Hirsch, ZRP 2012, 205, 207):

"Ein guter Richter zeichnet sich nicht so sehr dadurch aus, dass er viele Paragrafen kennt, sondern dadurch, dass [er] das geschriebene Recht - das er natürlich kennen oder zumindest finden sollte - als Instrument begreift, das dem Menschen dienen, Interessen ausgleichen und damit dem Sollen zum Sein verhelfen soll."

Man sollte nicht nur als Jurist in der Tat sein "Instrument" möglichst gut beherrschen und nicht "nur" Noten lesen können. Aber das ist ein ganz weites Feld - um so mehr lohnt die Lektüre der beiden Beiträge.

  • Lesenswert ist auch: Brocker, Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz, NJW 2012, 2996 ff.