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"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

Das "Handbuch des inter­­­nationalen Stiftungsrechts"

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

25.10.2010Christian Kirchhain: Die Familienstiftung im Außensteuerrecht

Von: K. jan Schiffer

Christian Kirchhain: Die Familienstiftung im Außensteuerrecht - Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Trusts nach § 15 AStG, 2010. XXIV, 166 Seiten. Broschur, ISBN: 978-3-482-60631-1 (nwb), € 49,00

Ab und an trifft man auf ein kleines, schönes Fachbuch. Das war heute der Fall, als ich Kirchhains neues Buch zu § 15 AStG erhielt - ein Kommentar zu der Vorschrift mit Abdruck der wesentlichen Unterlagen (Beispiel: Verwaltungsanweisung zu § 15 AStG) und sechs einschlägiger BFH-Urteilen von 1957 bis 2009. Ungeachtet der vergleichsweise wenigen Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und einschlägigen Veröffentlichungen im Schrifttum hat § 15 AStG in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. 

Zu § 15 AStG bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Bedenken (Siehe auch Kirchhain, S.112 ff.). Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dennoch wird dei Vorschrift natürlich in der Praxis angewendet. Die Kommentierung von Kirchhain ist mithin hochaktuell.

Die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG greift (anders als die Hinzurechnung i. S. d. §§ 7 ff. AStG) nur wenn eine im Ausland ansässige Stiftung oder einer dieser vergleichbaren Vermögensmasse (§ 15 Abs. 4 AStG) gegeben ist, die die im Einzelnen nicht unumstrittenen Voraussetzungen (S. 117 ff.) des § 15 Abs. 2 oder Abs. 3 AStG erfüllen. Kirchhains Buch ist ein solches aus der Praxis für die Praxis. Es ist vor allem ein wirklich gutes Hilfsmittel für alle diejenigen, die sich in der Praxis mit der Beratung von und über Familienstiftungen beschäftigen.

Mein Fazit: Für einschlägig tätige Berater und auch für solche Richter sowie Finanzbeamte unbedingt lesenswert.