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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

21.01.2010Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar EbStG und BewG

Von: K. Jan Schiffer

Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar EbStG und BewG, Gebundene Ausgabe: 1.424 Seiten, 128,00 €, zerb verlag,  1. Auflage 2010, ISBN 978-3-935079-92-1

Die Mischung macht es! Hier schreibt nicht „nur“ die Wissenschaft. Es schreiben renommierte Autoren aus der Finanzverwaltung und der Beraterzunft. Sie kommentieren das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in einem neuen Praxiskommentar, der von RA und FAStR Dr. Hanspeter Daragan, Ministerialrat Raymond Halaczinsky und RA und FAStR und StB Dr. Christopher Riedel herausgegeben wird. Die Kommentatoren erläutern überwiegend kurz und praxisnah Vorschriften des ErbStG und die dazugehörigen Vorschriften des BewG.

Mit Bertold Brechts berühmten Zitat „Und so sehen wir uns betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ umreißen die Herausgeber im Vorwort das Dilemma jeglichen Kommentars im Steuerrecht. Gerade wegen des oftmals beklagten Steuerchaos ist auch dieser weitere mit profunder Feder geschriebene ErbStG-Kommentar, dessen Autoren alle über langjährige Erfahrungen im Steuerrecht verfügen, herzlich zu begrüßen. Wir steuerlichen Berater können gar nicht genug Hilfe bekommen, die uns durch den deutschen Steuerdschungel begleitet. Betrachten wir, was hier nahe liegt,  beispielhaft einige Punkte im Zusammenhang mit Stiftungen:

Ab und an gerät die Kommentierung und geraten die für uns Praktiker, die wir im konkreten Fall "wühlen und suchen", so wichtigen weiterführenden Nachweise zum Meinungsstand wohl etwas zu kurz (Beispiel: § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Erbersatzsteuer bei der Familienstiftung, wobei ich hier, es sei nicht verschwiegen, wegen der entsprechenden Mitarbeit in einem anderen ErbStG-Kommentar "befangen" bin. Erfreulich deutlich wird der oft in seiner Bedeutung immer noch verkannte „Stifterwille“ als Maßstab hervorgehoben und auch im sehr zu lobenenden ausführlichen Stichwortverzeichnis genannt, allerdings eben ohne irgendeine weiterführende Fundstelle in der Kommentierung.).

Sehr positiv hervorzuheben ist beispielsweise die schon sehr durchdrungene Kommentierung des neuen § 13a ErbStG, der mit dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz" ja schon wieder geändert worden ist. Für die Verschonungsregeln für vererbtes Betriebsvermögen, die nach § 13 a Abs. 9 ErbStG auch auf Familienstiftungen Anwendung finden, sollen künftig folgende Grenzen gelten:

  • 400 % Lohnsumme in fünf Jahren für 85 % Verschonung (bisher:  650 % in sieben Jahren)
  • 700 % Lohnsumme in sieben Jahren für 100 % Verschonung (bisher: 1.000 % in 10 Jahren)
  • Verkürzung der Behaltefristen von 7 auf 5 Jahren (bei 85 % Verschonung) und
  • von 10 auf 7 Jahren (bei 100 % Verschonung)

Der Kommentar enthält, was für uns Berater sehr zu begrüßen ist, zahlreiche Gestaltungshinweise – auch schon zu § 13a ErbStG, wo u. a. auf die Gestaltung von Poolvereinbarungen eingegangen wird, die in der Praxis zunehmend nachgefragt werden. Der Kommentar everzichtet, wie es „modernen Anforderungen“ entspricht, auf umfangreiche Anhänge und bietet stattdessen Verweise auf einschlägige Internetfundstellen.

Fazit: Herzlich willkommen, lieber „Daragan/Halaczinsky“ (Drei Herausgebernamen gehen als „Begriff“ so schwer über die Zunge, sorry, verehrter Herr Kollege Riedel!) ist ein sehr gelungener Wurf für die Beraterpraxis. Er bereichert die Kommentarlandschaft im Erbschaftsteuerrecht ganz deutlich.

(Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, 01/2010)