AKTUELL

Herrenloses Bankvermögen in gemeinnützige Stiftung?; BFH: Zuwendung einer ausländischen Familienstiftung; Blog: Vermehrte Steuerabzugsfähigkeit?; Interview: Prof. Dr. Andreas Wiesehahn; Eine App und das Beraten wird ganz einfach!; Gründergeneration: "Weisheit" ab 40?; Ressortprinzip im Stiftungsvorstand; Attac und die Gemeinnützigkeit; Porsche und die Staatsanwaltschaft; Anwaltsgerede; RA Janitzki zur Stiftungsrechtsreform; Transparenz! Transparenz?; Zwei Lieblingsbücher; Who deserves a building named after them?; Interview: Holger Glaser; Smart Contracts; Tippfehler; "War for Talents" und Personalberater; Haftungsgefahren steigen!; Verwaltungskosten als Problem bei bekannter NPO?; Welche ein Freude: Beraterhonorare sind gestiegen! Ein "Schluck aus der Pulle"? - Weitere Überlegungen zum Länderindex Familienunternehmen; Immer nur Steuersenkungen? - Länderindex Familienunternehmen; Stiftungen - 2019; Weihnachtskarten; 2018 - 2019; „GzVvUbHmWiIuzÄwsV“; nachvollziehbare Argumentation; ...

Das Buch zu diesem Portal

"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

Das "Handbuch des inter­­­nationalen Stiftungsrechts"

mehr

Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

21.12.20182018 - 2019

Von: K. Jan Schiffer

2018! Was war das für ein Jahr! Hier nur ein paar Schlagworte und Schlagzeilen aus der letzten Zeit, die alle immer wieder auch etwas mit der Stiftungswelt zu tun haben:

  • Der Spiegel als Opfer von Fake-News oder doch ein Systemversagen bei dem so wichtigen Nachrichtenmagazin, das ich auch hier immer wieder einmal zitiere? Das geht uns alle an.
  • Nachfolgstreit bei der Kaffeedynasatie Darboven – Erwachsenen- adoption? (Oder doch lieber Stiftung?)
  • Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter. Das gilt natürlich auch für Stiftungen
  • Diesel-Gang – Diesel-Gate und kein Ende. Verbirgt sich dahinter ein ganz grundsätzliches Problem zunehmender Verstöße gegen Werte, über die wir uns in früheren Jahren noch einig waren? (Stichwort: Der ehrbare Kaufmann versus der sprichwörtliche Pferdehändler)
  • Unglaubliche hohe Einkommen in den Führungsetagen und zugleich oftmals für Bürger kaum noch zu aufzubringende Wohnungsmieten.
  • Volkswagen verschärft Bonus-Regelungen für Topmanager. Ist das eine erste passende Reaktion?
  • Der Spendenmarkt: Wie großzügig sind wir als Spender? Wie sehr werden wir von Fundraisern bearbeitet? (Stichwort: Testamentsspende)

Was bedeutet das und anderes für uns in der Stiftungswelt? (vgl. auch letzter Stiftungsbrief für 2018)

Die erfolgreiche Vermögensverwaltung, um ausreichend Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu erlangen, war in 2018 angesichts der andauernden Niedrigzinsphase eine große Herausforderung, die bei weitem nicht von allen Stiftungen gemeistert worden ist. Betrügerische Finanzanlagen oft im Zusammenhang mit „Steuersparpotenzialen“ waren in 2018 auch nicht ganz selten, für die ganz überwiegend steuerbefreiten Stiftungen aber in aller Regel nicht attraktiv.

Die zunehmend digitale Arbeitswelt hat sich als eine Art Reifeprüfung für uns gezeigt. „Legal tech“ mit seinen (schon bestehenden) Chancen und seinen (noch nicht gegebenen) Möglichkeiten ist etwa als Rechercheunterstützung zur Hebung des Wissensschatzes im Internet in unseren Alltag eingezogen. Dabei sind viel Fragen naturgemäß noch offen.

Der Bundesverband und andere machen sich für ein bundesweites Stiftungsregister stark. Es wird wohl kommen, auch wenn der eine oder andere Stifter, etwa weil er nachvollziehbar als solcher nicht bekannt werden will, keine Transparenz für sich wünscht.

Ein neues Stiftungsrecht liegt im Entwurf vor, der im Wesentlichen von Beamten - unterstützt von Stiftungsfunktionären - erstellt worden ist. Das sind ausgewiesene Fachleute, der Entwurf steht dennoch erheblich in der Kritik. Er kann nicht als großer Wurf bezeichnet werden. Vielleicht entwickelt sich ja noch etwas, bis der Entwurf wohl in 2019 Gesetz wird.

Das Transparenzregister hat uns in juristische Unsicherheit versetzt. Es wird in der Praxis allerdings bisher eher lauwarm gegessen. Die DSGVO-EU verunsichert uns nach wie vor. Der Datenschutz findet sich in unser aller Alltag. Die neuen Regeln haben zu einer erfreulichen Sensibilisierung beigetragen. Daran ändert auch die eine oder andere Übertreibung nichts.

Die Gewinnung ehrenamtlicher und sonstiger Mitstreiter in den Stiftungen und der zunehmend genauere Blick auf Compliance-Vorgaben, Regeleinhaltung und etwaige Haftungskonsequenzen haben unsere Aufmerksamkeit in Anspruch genommen.

Zusammenfassend kann man sagen, die Anforderungen an ein professionelles Stiftungswesen sind auch in 2018 ganz erheblich gestiegen.

Es ist nicht schwer vorherzusagen, dass uns die besagten Probleme im Stiftungswesen, auch in 2019 ganz überwiegend weiterhin begleiten werden. Einige Trends werden sich aber aus meiner Sicht verstärken:

Anwälte entwickeln heute ihre Märkte. Ja, so ist das und zwar nicht nur in Großkanzleien! Generalisten scheinen da eher nicht gefragt. Dem Spezialistentum, das aus meiner Sicht nicht ganz selten einen gefährlich verengten Blick auf einen Sachverhalt zur Folge hat, wird heute in der Anwaltschaft leider kaum noch eine Skepsis entgegengebracht. Im Gegenteil, es wird die die „Spezialisierung in der Spezialisierung“ propagiert. Das wird sich zunehmend verstärken. Ist das Stiftungswesen schon ein Spezialgebiet, so wird es dort künftig weitere Spezialisierungen geben, etwa auf das Steuerrecht, auf das Recht der Vermögensverwaltung usw. In Ansätzen sehen wir das schon, wenn wir Stiftungsmagazine sowie Fachzeitschriften durchblättern und uns die Autoren sowie deren immer spezifischere Spezialaufgaben anschauen. Aus meiner Sicht lohnen Spezialkenntnisse verbunden mit einschlägigen Erfahrungen und das auf einer breiten Grundlage immer noch als Zukunftsmodell („der spezialisierte Generalist“). Und zwar schon deshalb, weil anderenfalls eine Handvoll Spezialisten und ein Projektmanager, der diese leitet, erforderlich sind. Aber wer kann sich schon einen solchen Aufwand leisten? Und ab welcher Größenordnung der jeweiligen Angelegenheit ist ein solches Team angemessen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts?

Die Digitalisierung des Rechtsmarkts und der Arbeitswelt allgemein wird ebenfalls weiter voranschreiten. Die Anforderungen an unsere „Skills“ am Arbeitsplatz werden steigen. Der Stifterverband nennt in einer Untersuchung „digitale Interaktion“, „Adaptionsfähigkeit“ und das gute alte „unternehmerische Denken“ als Schlüsselqualifikationen. An digitale Akten, an Apps und die Clouds werden wir uns unabhängig davon alle gewöhnen müssen. Die „gute alte Zeit“ ist auch hier vorbei. Ein Trost mag sein, dass die konkrete Beratung im spezifischen Fall immer noch auch Erfahrung, (Bauch-)Gefühl, genaues Denken und Bewerten erfordert. Hier kann nicht einfach die Verantwortung an ein EDV-Programm delegiert werden, so denke ich jedenfalls jetzt noch. Zukunftsforscher sehen da die „Maschine, das Programm noch mehr im Vordringen. Wir werden sehen! Die angemessene IT-Sicherheit wird eine Herausforderung bleiben. Zudem bin ich der Auffassung, dass auch Algorithmen jetzt wie in der Zukunft nicht unkontrolliert als „Black Box“ wirken dürfen (siehe etwa auch Herberger, NJW 2018, 2825, 2827 f.).

Es bleibt in jedem Fall spannend. Ich wünsche allen Lesern und deren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in glückliches Jahr 2019. Bleiben wir wohlgemut und optimistisch! Das ist gerade auch angesichts der vielen pessimistischen Unkenrufe, die ich aktuell lese, absolut alternativlos.

Herzlichst

Ihr

K. Jan Schiffer