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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

05.03.2019Smart Contracts?

Von: K. Jan Schiffer

Smart Contracts sind im Kommen, wenn wir den Propheten des „Disrupt Yourself“ glauben.

Disrupt Yourself? Ja, tatsächlich scheint es unumgänglich, dass wir uns gerade heute vielfach und immer wieder „neu erfinden“ müssen. Das sehe ich auch und sehe es so, dass wir dabei auch versuchen sollten, dass Beste aus unseren bisherigen Erkenntnissen in die Zukunft zu überführen und dort „die alte Welt mit der neuen Welt zu kombinieren“. Beispielsweise Christoph Keese mit seinem Buch unter dem besagten Titel kann uns dabei helfen (siehe dort etwa S. 16). Und da sind Smart Contracts ein Thema - auch für Stiftungen. Letztlich kann man sogar an „intelligente Stiftungssatzungen“ für die Ewigkeit denken.

Um was geht es konkret?

„Smart Contracts“ sind „intelligente Verträge“. Wikipedia umschreibt das in etwa wie folgt (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_Contract, aufgerufen am 04.03.2019).

Letztlich sind es Computerprotokolle, die die auf der Blockchain-Technologie beruhen, und die die Verträge abbilden oder überprüfen oder die Verhandlung oder Abwicklung eines Vertrags technisch unterstützen. Eine schriftliche Fixierung des Vertrages wird damit gegebenenfalls entbehrlich. Smart Contracts haben üblicherweise eine Benutzerschnittstelle; bilden die Logik vertraglicher Regelungen technisch ab. So sollen viele Arten von Vertragsklauseln teilweise oder vollständig selbst ausführbar oder selbst durchsetzbar oder sogar beides zugleich werden. Dadurch wird versucht, eine höhere Vertragssicherheit gegenüber traditionellem Vertragsrecht bei gleichzeitiger Reduktion der Transaktionskosten zu erreichen, ohne den Aufwand schriftlich vereinbarter Verträgen zu erzeugen. Und das zum Beispiel, um Copyright-Lizenzen abzubilden oder im Finanzbereich Transaktionen abzubilden. Das klingt sehr schön.

Aber ist das die Wirklichkeit?

Zweifel scheinen mir da angebracht!

Das auch deshalb, weil ich gestern den „Versuch“ eines Vertrages eines jungen Unternehmens gelesen, welches Unternehmen bei der Disruption helfen will.

Wie soll ich es sagen und beschreiben?

Ich habe anhand des Vertragsentwurfes noch nicht einmal verstanden, was das Unternehmen mit seinem Entwurf seinem potenziellen Auftraggeber sagen und anbieten will:

  • Der Vertragszweck wurde nicht erläutert, sondern nur mit einem Schlagwort wiedergegeben.
  •  Die einzelnen Vertragsklauseln wirkten wild zusammenkopiert.
  • Sie passten auch grammatikalisch nicht durchgehend zueinander.
  • Aus einem einzelnen Auftrag wurde im Laufe des Entwurftextes unversehens zugleich ein Rahmenvertrag.
  • Und Vieles mehr.

Das ist nach meiner Erfahrung kein Einzelfall, allerdings ist es ein besonders drastischer Fall.

Wie sollen „Smart Contracts“ in der Praxis funktionieren, wenn nicht einmal die grundlegende Mühe nicht aufgebracht wird, sich wirklich mit dem gewollten Vertragsinhalt zu beschäftigen und dass von Anfang an mit Blick auch auf die Interessen des Vertragspartners. Auch hier gilt GiGo (= Garbage in, Garbage out) Da ist ersichtlich noch viel zur Bedeutung von Verträgen zu lernen, die eben nicht nur für die Schublade gefertigt werden. Sondern als echte verlässliche Grundlage für eine (Vertrags-)Beziehung.

Das alles gilt ganz besonders im globalisierten, internationalen Bereich.

Gute Verträge bedürfen immer noch und immer wieder und das auch in Zukunft echter Beschäftigung mit den gewollten Vertragsinhalten und dazu gehört neben echtem Nachdenken auch etwas so Altbackenes wie Sorgfalt.

Das wollte ich nur kurz anmerken – und das ganz ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit dem Gedanken gelegentlicher Fortsetzung der Überlegungen.

Ein fröhliches „Just do it“ reicht eben für Grundlegendes nicht. Es gilt vielmehr:

„Mach‘ es, aber mach es gut und das zugleich so schnell wie eben möglich - und gerne auch noch fröhlich!“