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Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

31.03.2015Stiftung erhält Schadensersatz von einer Bank

Von: stiftungsrechtplus-team

Auf www.stiftung-sponsoring.de findet sich unter dem 30.03.2015 ein interessanter Bericht zu einer falschen Anlageberatung (Siehe dazu auch hier):

Danach erhält eine gemeinnützige Stiftung aus Krefeld von ihrer Bank rund 250.000 € Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in 01/2015 entschieden.  Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Stiftung hatte sich 2001 auf Vermittlung der  Bank mit 280.000 Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Ab dem Jahr 2010 flossen die Ausschüttungen nicht mehr wie erwartet. Daraufhin klagte die Stiftung. Für den Schaden muss die Bank aufkommen.

Der Sachverhalt war wohl nicht ganz einfach: Während das LG Fankfurt/M. der Bank noch eine "anleger- und objektgerechte Beratung" bescheinigte, hat das OlG die Bank verurteilt. Sie hätte der Stiftung erst gar nicht zu einer Anlage raten dürfen, die Verlustrisiken dieser Art berge. Denn Stiftungen seien verpflichtet, ihr Kapital sicher anzulegen. Zudem habe die Bank die Höhe ihrer Provisionen verschwiegen (OLG FRankfurt/M., Urt. v. 28.01.2015, Az.: 1 U 32/13).

Das Urteil wird noch näher zu analysieren sein, sobald der Urteilstext komplett veröffentlicht ist. Jedenfalls überzeugt ein pauschaler Satz, dass Stiftungen verpflichtet seien, ihr "Kapital" (genauer-. Grundstockvermögen) sicher anzulegen, so nicht (vgl. etwa hier). Wir werden auf das Urteil zurückkommen.