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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

16.12.2011Begründungen sind gefordert

Von: K. Jan Schiffer

(Mit Anmerkung von Dr. Felix Klement, Wien, Wildmoser/Koch & Partner vom 17.12.2011, siehe dazu am Ende)

Kennen Sie das auch? Ein Ratsuchender sucht Sie als "Spezialist" auf, weil er eine Behörden- oder Gerichtsentscheidung nicht versteht. Er legt Ihnen den Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts vor. Sie gehen den Text mit dem Betroffenen durch … und sind ebenso erstaunt wie der Betroffene erstaunt. (Sehen Sie dazu auch schon Verf. in Stiftungsbrief 2012, 223)

Um das Problem zu verdeutlichen, will ich es hier einmal ein wenig überspitzt durchspielen, wobei ich tatsächlich Fälle aus der Praxis kumulativ kombiniere, damit der aus meiner Sicht entscheidende Punkt ganz deutlich wird (Extremfallmethode nach Fritjof Haft):

Nehmen wir also an, der Betroffene habe sich als Vorstand einer Stiftung mit der Frage, ob ein bestimmter Steuertatbestand greift, an das zuständige Finanzamt gewandt. Da er sich mit seinem Berater in die Frage eingearbeitet hat, lieferte er zugleich die verschiedenen Gründe mit Nachweisen aus der Fachliteratur und Rechtsprechung für seine Auffassung mit, wonach der fragliche Sachverhalt keien Steuerpflicht auslöst. So weiß dann die Finanzverwaltung auch genau, worum es dem Betroffenen geht. Angesichts des vielfach beklagten Steuerchaos in Deutschland hat sich der Betroffene also viel Mühe gemacht und wirklich ausführlich begründet.

Was erhält er als Antwort?

In dem ablehnenden (!) Schreiben der Finanzverwaltung wird dem Betroffenen zunächst der Gesetzestext nacherzählt. Das erscheint ihm wenig überzeugend, denn er kennt den Text, hat doch gerade dieser Text zu seiner Nachfrage geführt. Sodann wird auf ein 30 Jahre altes Urteil verwiesen, in dem die Frage schon entschieden sei. Auch das Urteil kennt der Betroffene natürlich. Hat er sich doch gemeinsam mit seinem Berater in der Eingabe gerade mit diesem Urteil befasst und eingehend erläutert, warum aus seiner Sicht seit der damaligen Entscheidung sich ganz viele wesentliche neue rechtliche Aspekte geändert haben, weshalb die Entscheidung überholt sei. Zu diesen Punkten erfährt er allerdings kein Wort in dem Schreiben der Behörde, sondern nur noch den allgemeinen Hinweis, dass man „nach alledem“ (?) zu keiner anderen Entscheidung kommen könne.

Nun mag man dazu sagen, an sich habe die Finanzverwaltung gar nicht antworten müssen, denn es sei ja kein Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt worden. Stimmt! Aber der Betroffene hat einen probaten Weg gewählt, um eine Rechtsfrage vorweg zu klären. Zudem denke man sich statt einer Eingabe hier doch z. B. einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Auch dort sind die Einspruchsentscheidungen nicht ganz selten ähnlich verfasst. Man kommt dann leicht zu der Überlegung, dass da etwas nur erledigt werden sollte.

Noch viel schlimmer ist es bei einem (ablehnenden) Urteil und das erst recht in der letzten Instanz. Es ist an sich die vornehmste Aufgabe gerade eines Richters, sein Urteil vor allem mit Blick auf den Unterliegenden zu begründen, um auch diesen zu überzeugen. Nur so lässt sich letztlich Rechtsfrieden herstellen.

So hat beispielsweise die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Stellungnahme zur Rechtsmittelreform in Zivilsachen aus Oktober 1999 auf S. 4 f. sehr deutlich festgehalten: „… Trotzdem könnten noch mehr Verfahren einverständlich erledigt werden und würden Berufungen unterbleiben, wenn die ergehenden Urteile zu einem höheren Anteil die unterliegenden Parteien überzeugen könnten. Auch würden, im Gegensatz zu heute, dann nicht mehr als 50% der erstinstanzlichen Urteile im zweiten Rechtszug abgeändert werden. …“

So ist es und das gilt aus meiner Sicht in ähnlicher Weise für alle Entscheidungen „von oben“. Wer nicht mit dem Willen zu überzeugen begründet, der hat zwar seinen Schreibtisch von der Sache befreit, fordert aber den Weg durch die Instanzen quasi heraus. Er trägt also nicht zum Rechtsfrieden bei und verursacht damit Kosten, die wir uns für unsere Volkswirtschaft in weiten Teilen sparen könnten und angesichts der aktuellen Kassenlage an sich sogar sparen müssten..

Natürlich haben wir eine Massenverwaltung in Deutschland – auch in der Finanzverwaltung und eben auch in der Stiftungsverwaltung. Selbst das Bundesverfassungsgericht ertrinkt in einer Flut von Eingaben, aber formelhafte Entscheidungen können niemanden überzeugen. Wir brauchen eine neue Entscheidungs- und Begründungskultur. Eigentlich wissen wir das alle.

Drängen wir also Berater also auf konkrete Begründungen im Einzelfall und lassen wir uns nicht mit Formeln abspeisen.

Das führt mich zu folgenden Bitten:

  • Sehr geehrte Entscheider, Beamte und Richter, bitte begründen Sie und versuchen Sie, sich dazu in den Unterliegenden hineinzudenken.
  • Versuchen Sie zu überzeugen. Lassen Sie uns auch mehr miteinander reden.
  • Nehmen Sie sich bitte die Zeit! Das erfordert übrigens auch der Respekt gegenüber dem „Unterliegenden“ – und das ganz besonders in einem erprobten Rechtsstaat wie dem unseren und umso mehr je höher die Instanz ist, die entscheidet.
  • Sehr geehrte Haushälter, bitte geben Sie den Entscheidern entsprechenden Raum in Form von Zeit sowie Sach- und Finanzmitteln, damit diese auch begründen können und nicht Bescheide im Minutentakt produzieren müssen. Es wird dem Rechtsfrieden dienen und unserer Volkswirtschaft nutzen.

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Kommentar von DR. FELIX MICHAEL KLEMENT, MBA, Rechtsanwalt – Partner von WILDMOSER/KOCH & PARTNER, Rechtsanwälte GmbH, LINZ - WIEN – MOSKAU, vom 17.12.2011:

„Sehr richtiger Text, den ich gerne wie folgt ergänzen möchte:

Rechtsstaat ist nicht nur Ehrensache einer staatlichen Organisation und Rechtfertigung für deren Existenz überhaupt. Der Rechtsstaat hat auch eine wesentliche monetäre Komponente. Unsere Anwaltskanzlei vertritt nicht wenige Mandanten aus Schwellenländern die einen solchen Rechtsstaat nicht haben und deshalb Österreich als Standort für Rechtsstreitigkeiten und den Sitz ihrer Holding Gesellschaften gewählt haben. Eben weil sie auf ein europäisches Rechtssystem vertrauen. Ein solches Rechtssystem zieht insoweit dann auch Kapital an.“