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"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

11.02.2017Synergien und Gemeinnützigkeit?

Von: K. Jan Schiffer

Immer öfter höre ich sie: Die Frage nach den Synergien im Zusammenhang mit einer Stiftungserrichtung.

Was für Synergien?

Synergien für das Unternehmen des Stifters, für die Familie des Stifters, für den Stifter selbst und das ggf. finanziell oder für den guten Ruf, …

Wenn wir das näher betrachten und dabei, weil es so unzählig viele Sachverhaltskonstellationen gibt, hier im Grundsätzlichen bleiben, bleiben vor allem drei Punkte zu beachten:

  • Gemeinnützige Stiftungen müssen selbstlos tätig sein (§ 55 AO, sehen Sie dazu etwa hier und hier.), wenngleich das Gesetz einige ausdrücklich steuerunschädliche Handlungen nennt (§ 58 AO).
  • Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Stiftungen sind steuerpflichtig. (Sehen Sie dazu etwa hier oder hier.) Ob solche Betriebe im Einzelfall der Steuerbefreiung entgegenstehen, zeigt nach Auffassung der Finanzverwaltung jeweils eine Gesamtbetrachtung der Angelegenheit.
  • Ein etwaiges „Sponsoring“ ist steuerrechtlich eine komplizierte Angelegenheit. (Sehen Sie dazu etwa hier.)