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"Die Stiftung in der Beraterpraxis" widmet sich auch in der 4. Auflage ausführlich den Praxisfragen zur Stiftung.

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

29.11.2018GzVvUbHmWiIuzÄwsV

Von: K. Jan Schiffer

Man glaubt es nicht, aber es ist kein Scherz. Unter anderen hat die Fachzeitschrift "Der Betrieb" (DB) es heute gemeldet:

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem „GzVvUbHmWiIuzÄwsV“, zugestimmt, dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

Das Gesetz ist besser bekannt als „ehemaliges Jahressteuergesetz 2018“. Die im Gesetzgebungsverfahren vorgenommene Namensänderung ist meiner Meinung nach nicht nur selbstentlarvend komisch, bürokratisch, unsinnig, nicht handhabbar etc., sondern verwirrt auch und führt in die Irre, denn dieses Artikelgesetz ist und bleibt ein "echtes Jahressteuergesetz". Auch Letzteres ist aber, ehrlich gesagt, eine recht komische "Mode", die zum Jahresende Tradition geworden zu sein scheint.

Betrachtet man alleine diese beiden Punkte, wird deutlich, wie sehr der Bürger vom deutschen Steuerrecht verwirrt sein muss. Die Verwirrung ist hier quasi "alternativlos".

Richtig komisch und von außen betrachtet geradezu lustig ist das alles aber auch, oder?

(Ja, sicher: Natürlich ist eine solche Gesetzesbezeichnung m. E. auch grauseliges Gesetzgeberhandeln!)