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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

27.05.2018Steuern, Steuern, Steuern, ...

Von: K. Jan Schiffer

Er ist mir wieder in die Hände gefallen, der Aufsatz "Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts" (Blusz, DStR 2017, 1016 ff.). Natürlich kommt auch Blusz (Man siehe etwa auch hier.) nach einem Blick auf verschiedene Gestaltungen zu dem wenig überraschenden Ergebnis (S. 1018), "dass die Auslegung des neuen ErbStG von zahlreichen Unsicherheiten gepägt ist".

Nun, das ist bei einem neuen Gesetz bis zu einer gesicherten Rechtsprechung , die noch lange Jahre auf sich warten lassen wird, eigentlich immer genauso. Das ist bei einer Stiftungserrichtung mit "Ewigkeitstendenz" ein nicht ganz kleines Problem, oder?

Verbindliche Auskünfte sind hier schon deshalb, aber auch ganz allgemein zweifelhaft und werden keine wirkliche Sicherheit gegeben, weil eben ein betreffender Stiftungs-Sachverhalt über die Jahrzehnte eine Entwicklung nehmen wird. So wird sich der (künftige) Sachverhalt sich - je nach Sichtweise etwa eines Betriebsprüfers - von dem Ausgangssachverhalt entfernt haben. Das sieht dann auch auch Blusz so (S. 1018).

Was bleibt? 

Nun, es hat sich nichts geändert. Es ist wie immer: Einseitige Steuerbetrachtungen führen in die falsche Richtung. Sie leiten fehl!!