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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

15.04.2018Gerechtfertigte Gehälter?

Von: K. Jan Schiffer

(03.04.2018)

Die Frage nach einem angemessenen Gehalt interessiert nicht nur für die Stiftungswelt, sondern auch für die so genannte freie Wirtschaft. Die dortige Disskussion wirkt auf die Diskussion in der Stiftungswelt zurück.

Ohne Zweifel ist die Debatte über die "zu hohen Managergehälter" vor allem in Dax-Unternehmen auch eine Neiddebatte. Die Diskussion liefert aber auch erstaunliche Blickwinckel. Herr Müller, Vorstandsvorsitzender bei VW, mit einem Gehalt von gut 10,0 Mio. Euro für 2017, hat in einem Spiegelinterview (Nr. 13/24.03.2018, S.85) sein Gehalt zunächst wie folgt bewertet: "... Hätte ich meinen alten Vertrag behalten, dann hätte ich im letzten Jahr übrigens rund 14 Millionen Euro verdient. Ich habe also auf einen großen Betrag verzichtet."

Auf die Spiegel-Folgefrage "Für uns klingt das nicht nach Bescheidenheit. Ein VW-Projektleiter verdient etwa 80.000 Euro im Jahr. Sie das 127-fache. Ist das gerechtfertigt?" hat Müller wie folgt geantwortet:

"Ich weiß nicht, was da politisch-gesellschaftlich gesehen der richtige Faktor wäre. Wirtschaftlich betrachtet bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Es gibt zwei Gründe für ein so hohes Gehalt: die Relevanz des Unternehmens für die Volkswirtschaft sowie das Risiko, das man als Konzernchef trägt. Als solcher steht man immer mit einem Fuß im Gefängnis."

Ersichtlich könnte man ganz viel dazu sagen und fragen. In dieser Rubrik will ich mich mit zwei Punkten begnügen:

  • Will Herr Müller uns etwa sagen, dass wer mit zwei Füßen im Gefängnis steht, das Doppelte verdienen soll. Das wäre ja wohl ganz erstaunlich, um nicht zu sagen, es wäre abstrus.
  • In 2017 wurden in Gesellschaft und Politik vermehrt gesetzgeberische Maßnahmen zu einer Begrenzung gefordert. Dass solche Zahlungen schon nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres als Betriebsausgaben abziehbar sind, habe ich schon an anderer Stelle begründet. (Siehe dort unter 2017 und siehe auch hier.)

(Zusatz vom 15.04.2018)

Kaum ist man einmal kurz im "Osterurlaub" gewesen, hat sich Wesentliches geändert. Herr Müller hat seinen Chefposten verloren. Mit dem Spiegelinterview wird das nichts zu tun haben!