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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

18.06.2014Reaktion auf "Nachgefragt zur Vermögensanlageberatung"

Von: Der Nachfrager

Liebe Freunde des gehobenen Stiftungswesens!

Kaum habe ich zur Vermögensanlageberatung nachgefragt, erhalte ich aus dem Leserkreis einen Artikel aus Börse Online 24 vom 12.06.2014. Dort schreibt auf S. 76 Michael H. Schulz unter der ausgesprochen schönen Überschrift "Neuer Trick unter alter Flagge" dazu, dass alternative Investmentfonds in Liechtenstein als Privatstiftungen zugelassen werden können und man so das Vermögen zum Beispiel vor unliebsamen Erben schützen kann. Es heißt in dem Artikel z. B.:

"Dadurch, dass Anleger über den Fonds stiften gehen, können sie im Erbfall etwa Pflichtteilsergänzungsansprüche in Deutschland umgehen.  ... Nach einer Frist von zwei Jahren kann die Vermögensmasse in der Stiftung nicht mehr von pflichtteilsberechtigten Erben in Deutschland, etwa enterbten Kindern, angefochten werden." (Wie eine Vermögensmasse angefochten werden soll, verstehe ich nicht. Ich ahne aber, was der Autor meint!)

In Deutschland gilt allerdings die 10-Jahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB mit der bekannten "Abschichtung"! In dem Zusammenhang wird in dem Artikel dann davon geschrieben, dass in Liechtenstein geklagt werden müsse, denn deutsche Urteile würden in Liechtenstein nicht vollstreckt.

Der Artikel schließt dann mit dem auch sehr schönen Satz: "Alles in allem ein steiniger Weg - zumindest für die Erben."

Zu den steuerlichen Folgen der propagierten Gestaltung sagt der Artikel übrigens gar nichts. Auch nichts dazu, ob so etwas in der Praxis tatsächlich hält.

Wer schützt uns vor solchen Artikeln und entsprechenden Beratern?

Das müssen wir wohl auch wieder selbst tun.

Bleiben wir aufmerksam!

Es grüßt

Ihr

Nachfrager