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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt und berät seit 1987 vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

25.09.2010Stiftung, Finanzkrise, Insolvenz?

Von: K. Jan Schiffer

Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch vor dem Dritten Sektor und vor Stiftungen nicht halt gemacht. Pauschale Entwarnungen erscheinen verfrüht. Konkret kann das für eine Stiftung bedeuten, dass nicht nur die Umsetzung einzelner Projekte in Gefahr ist, sondern einzelne Stiftungen und deren Tochtergesellschaften selbst in ihrem Bestand bedroht sind und eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Stiftung unterscheidet sich nicht grundsätzlich von dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens in der Wirtschaftswelt. Besonderheiten für die Insolvenz der selbständigen Stiftung ergeben sich aber beispielsweise aus dem Fehlen eines zentralen Stiftungsregisters. Dies erschwert die Bestimmung des für den Insolvenzantrag zuständigen Eröffnungsgerichts. Außerdem wurde, um in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise eine Insolvenzwelle zu vermeiden, für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags modifiziert (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, BT-Drucks. 16/13927, Beschluss vom 21.08.2009). Der Antrag ist wegen Überschuldung in diesem Zeitraum nicht zu stellen, wenn eine Fortführung des Unternehmens und damit auch der Stiftung überwiegend wahrscheinlich ist.  Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird die Stiftung aufgelöst. Häufiger als die Insolvenz einer Stiftung ist die Insolvenz einer Tochtergesellschaft einer Stiftung

Der Stiftungsvorstand ist berufen, die Vermögensanlagestrategie der Stiftung sorgfältig zu koordinieren und damit einer Insolvenz frühzeitig vorzubeugen. Für den Anlageerfolg und damit die Vermeidung einer finanziellen Krise und Insolvenz ist vorbehaltlich des immer maßgebenden Stifterwillens grundsätzlich die Mischung zwischen risikoreduzierten und risikoreichen Anlagen sinnvoll. 

Ausführliches zu dem Thema: Schiffer/Sommer, nwb 38/2010, 3046 ff.